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Karriere
Praktikum
Wichtiger Hinweis
Wir freuen uns sehr über das rege Interesse an Praktika in der Bezirksregierung Münster. Leider sind derzeit unsere Kapazitäten erschöpft und wir können keine Praktikumsplätze mehr anbieten. Sobald dies wieder möglich ist, werden wir dieses hier veröffentlichen.
Praktikum in der Bezirksregierung?
Ja, das geht! Schülerinnen und Schüler, Freiwillige zur beruflichen Orientierung ebenso wie Studierende im Rahmen des Jurastudiums (Pflichtpraktikum) sind in der Bezirksregierung Münster herzlich willkommen. Wir laden Sie ein, sich selbst ein Bild von den vielfältigen Aufgaben, Strukturen und Arbeitsabläufe der Bezirksregierung zu machen.
Wo kann ich mich bewerben und wie läuft das Verfahren?
Praktika können grundsätzlich in nahezu allen Dezernaten (mit Ausnahme der Dezernate 22 und 47) absolviert werden. Auf unserem Organisationsplan erhalten Sie einen Überblick über die verschiedenen Aufgabenbereiche der einzelnen Dezernate. Konkrete Bewerbungsfristen bestehen zwar nicht, aufgrund der starken Nachfrage empfiehlt sich jedoch eine möglichst frühzeitige Bewerbung.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen unmittelbar an die Büroleitung Ihres Wunschdezernates und geben dabei insbesondere auch den Zeitraum des Praktikums an. Die telefonischen Kontaktdaten der jeweiligen Büroleitung können Sie ebenfalls dem Organisationsplan entnehmen (jeweils mit einem Sternchen gekennzeichnet).
Wir bitten um Verständnis, dass die Rückmeldung zu Ihrer Bewerbung ggf. einige Tage in Anspruch nehmen kann.
Bitte beachten:
Aufgrund der starken Nachfrage benötigen wir Bewerbungen spätestens drei Monate vor dem gewünschten Praktikumsbeginn. Im Zeitraum von Juni bis September eines jeden Jahres können wir grundsätzlich leider keine Praktikumsstellen zur Verfügung stellen.
Welche Unterlagen sollen eingereicht werden?
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen und Angaben enthalten:
- Anschreiben/Motivationsschreiben mit Angaben zum gewünschten Zeitraum und zur Dauer
- Lebenslauf (u.a. mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer)
- Nachweise (Zeugnisse, Studien-/Leistungsnachweise, Immatrikulationsbescheinigung)
- Sofern es sich um ein Pflichtpraktikum handelt: Auszug aus der Prüfungs- bzw. Ausbildungsordnung
Weitere Informationen
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