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Karriere
Kehrbezirke für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
Frei werdende Kehrbezirke werden von den Bezirksregierungen öffentlich ausgeschrieben und auf sieben Jahre befristet vergeben. Bewerber können zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bestellt werden, wenn sie die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen.
Die Auswahl zwischen den Bewerbern wird vorgenommen nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Ein wichtiges Kriterium ist neben der regelmäßigen Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die Berufserfahrung im Schornsteinfegerhandwerk.
Die Einzelheiten zum Ausschreibungsverfahren, zu den Anforderungen an die Bewerber und deren Auswahl sind in der „Richtlinie über das Ausschreibungsverfahren und die Auswahl der Bewerber“ des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW aufgeführt. Die Bewerbungen werden mithilfe eines landeseinheitlichen Bewertungsbogens ausgewertet.
Aktuell ausgeschriebene Kehrbezirke für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
- Kreis Steinfurt XVI – Ausschreibungsende: 06.02.2023 (pdf, 228 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kreis Borken – Ausschreibungsende: 06.02.2023 (pdf, 228 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kreis Coesfeld XI – Ausschreibungsende: 09.02.2023 (pdf, 228 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Stadt Münster XIX – Ausschreibungsende: 14.02.2023 (pdf, 228 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Stadt Münster XXIII – Ausschreibungsende: 14.02.2023 (pdf, 228 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Stadt Münster XXI – Ausschreibungsende: 14.02.2023 (pdf, 228 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kreis Coesfeld XIX – Ausschreibungsende: 14.02.2023 (pdf, 228 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)