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Kehrbezirke für bevollmächtigte Bezirks­schornsteinfeger

Kehrbezirke

© krizz7/Fotolia

Frei werdende Kehr­bezirke werden von den Bezirks­regierungen öffent­lich aus­ge­schrieben und auf sieben Jahre befristet vergeben. Bewerber können zum bevoll­mächtigten Bezirks­schorn­stein­feger bestellt werden, wenn sie die hand­werks­rechtlichen Voraus­setzungen zur selbst­ständigen Aus­übung des Schorn­stein­feger­handwerks besitzen.

Die Auswahl zwischen den Bewerbern wird vorgenommen nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Ein wichtiges Kriterium ist neben der regelmäßigen Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die Berufserfahrung im Schornsteinfegerhandwerk.

Die Einzelheiten zum Ausschreibungsverfahren, zu den Anforderungen an die Bewerber und deren Auswahl sind in der „Richtlinie über das Ausschreibungsverfahren und die Auswahl der Bewerber“ des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW aufgeführt. Die Bewerbungen werden mithilfe eines landeseinheitlichen Bewertungsbogens ausgewertet.

Aktuell ausgeschriebene Kehrbezirke für bevoll­mächtigte Bezirksschornsteinfeger

Zurzeit sind keine Kehrbezirke für bevollmächtigte Bezirks­schornsteinfeger bei der Bezirksregierung Münster ausgeschrieben.

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