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Die Sekundarstufe I am Gymnasium

Sekundarstufe I

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­Die Sekundarstufe I am Gymnasium umfasst die Klassen 5 bis 9. Mit einem breiten Fächerspektrum vermittelt sie in fünf Jahren eine intensive Grund­bildung und bereitet Schülerinnen und Schüler so in erster Linie auf den Übergang in die gymnasiale Ober­stufe, alternativ aber auch auf Bildungsgänge im Bereich der beruflichen Bildung vor.

Erprobungsstufe

Die Klassen 5 und 6 werden als Erprobungs­stufe bezeichnet. Hier kommen Schülerinnen und Schüler nach ihrem Übergang aus der Grund­schule erstmals mit dem neuen Fächer­spektrum des gymnasialen Bildungs­gangs in Berührung, das in einem durchschnittlichen Umfang von 30 bis 32 Stunden pro Woche unterrichtet wird. Einmal in der Woche findet deshalb auch am Nachmittag Unterricht statt. In dem Stunden­volumen enthalten sind sogenannte „Ergänzungs­stunden“, die nach Regelung der Schule vorrangig für die Inten­sivierung der indivi­duellen Förderung der Kompetenzen in den Fächern Deutsch, Mathematik, der ersten Fremd­sprache oder dem Lernbereich Natur­wissenschaften verwendet werden. Am Ende der Klasse 5 rücken die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzungs­entscheidung in die Klasse 6 vor.

Ab der Klasse 6 wählen Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums neben der ersten Fremd­sprache (in der Regel Englisch) eine zweite Fremdsprache aus dem jeweiligen Angebot der Schule (Wahlpflichtbereich I). Die Erprobungs­stufe dient insgesamt der Orientierung und der sorgfältigen Beobachtung der Schülerin/des Schülers durch die unterrichtenden Lehrkräfte, die sich über die individuelle Entwicklung in regelmäßig stattfindenden Erprobungs­stufen­konferenzen austauschen und in engem Kontakt mit den Eltern stehen. Spätestens am Ende der Klasse 6 befindet dieses Gremium mit der Entscheidung über die Versetzung nach Klasse 7 darüber, ob die Schülerin/der Schüler für die Schulform Gymnasium geeignet ist.

Mittelstufe

Der zweite Abschnitt der Sekundar­stufe I am Gymnasium, der die Klassen 7 bis 9 umfasst, wird als Mittel­stufe bezeichnet. Hier verändert sich das Fächerspektrum noch einmal in Bezug auf einzelne Fächer des gesellschafts­wissen­schaftlichen und des natur­wissen­schaftlichen Bereichs. Der Wochen­stunden­rahmen erhöht sich bis auf durchschnittlich 33 Stunden. Die Ergänzungs­stunden als Mittel der individuellen Förderung bleiben erhalten. Zusätzlich bietet das Gymnasium in den Klassen 8 und 9 Fächer oder Fächer­kombinationen an, aus denen Schülerinnen und Schüler nach ihren Interessen und Begabungen eine Wahl treffen. In diesem sogenannten Wahl­pflicht­bereich II machen Schulen Angebote mit mathematisch-naturwissen­schaftlich-technischen, gesell­schafts­wissen­schaftlich-wirtschaftlichen oder künstlerisch-musischen Schwerpunkten. Auch mindestens eine dritte Fremdsprache kann gewählt werden. Wegen des erhöhten Wochen­stunden­rahmens findet Unterricht ab der Klasse 8 auch an zwei Nachmittagen pro Woche statt.

Abschlüsse und Berechtigungen

Aufgrund der bundesweit geregelten 10-jährigen Vollzeit­schulpflicht erwerben Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums in Nordrhein-Westfalen am Ende der Sekundar­stufe I keinen mittleren Bildungs­abschluss (Fach­oberschulreife), sondern erhalten mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 einen dem Haupt­schul­abschluss nach Klasse 9 vergleichbaren Abschluss und die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Mit dieser Berechtigung können Sie in eine gymnasiale Ober­stufe am allgemein­bildenden Gymnasium, an der Gesamt­schule oder am beruflichen Gymnasium eintreten. Sie haben aber auch die Mög­lichkeit, in einen der zahlreichen Bildungs­gänge des Berufskollegs überzugehen. Ein Übergang in die Klasse 10 einer Schulform mit sechsjähriger Sekundar­stufe I (Hauptschule, Realschule, Gesamt­schule, Sekundar­schule) mit dem Ziel, dort den mittleren Bildungs­abschluss zu erwerben, ist für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums nicht möglich. Sie erwerben den mittleren Bildungs­abschluss auto­matisch mit der Versetzung von der Klasse 10 in die Klasse 11.

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