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Gymnasien
Die Sekundarstufe I am Gymnasium
Die Sekundarstufe I am Gymnasium umfasst die Klassen 5 bis 9. Mit einem breiten Fächerspektrum vermittelt sie in fünf Jahren eine intensive Grundbildung und bereitet Schülerinnen und Schüler so in erster Linie auf den Übergang in die gymnasiale Oberstufe, alternativ aber auch auf Bildungsgänge im Bereich der beruflichen Bildung vor.
Erprobungsstufe
Die Klassen 5 und 6 werden als Erprobungsstufe bezeichnet. Hier kommen Schülerinnen und Schüler nach ihrem Übergang aus der Grundschule erstmals mit dem neuen Fächerspektrum des gymnasialen Bildungsgangs in Berührung, das in einem durchschnittlichen Umfang von 30 bis 32 Stunden pro Woche unterrichtet wird. Einmal in der Woche findet deshalb auch am Nachmittag Unterricht statt. In dem Stundenvolumen enthalten sind sogenannte „Ergänzungsstunden“, die nach Regelung der Schule vorrangig für die Intensivierung der individuellen Förderung der Kompetenzen in den Fächern Deutsch, Mathematik, der ersten Fremdsprache oder dem Lernbereich Naturwissenschaften verwendet werden. Am Ende der Klasse 5 rücken die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzungsentscheidung in die Klasse 6 vor.
Ab der Klasse 6 wählen Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums neben der ersten Fremdsprache (in der Regel Englisch) eine zweite Fremdsprache aus dem jeweiligen Angebot der Schule (Wahlpflichtbereich I). Die Erprobungsstufe dient insgesamt der Orientierung und der sorgfältigen Beobachtung der Schülerin/des Schülers durch die unterrichtenden Lehrkräfte, die sich über die individuelle Entwicklung in regelmäßig stattfindenden Erprobungsstufenkonferenzen austauschen und in engem Kontakt mit den Eltern stehen. Spätestens am Ende der Klasse 6 befindet dieses Gremium mit der Entscheidung über die Versetzung nach Klasse 7 darüber, ob die Schülerin/der Schüler für die Schulform Gymnasium geeignet ist.
Mittelstufe
Der zweite Abschnitt der Sekundarstufe I am Gymnasium, der die Klassen 7 bis 9 umfasst, wird als Mittelstufe bezeichnet. Hier verändert sich das Fächerspektrum noch einmal in Bezug auf einzelne Fächer des gesellschaftswissenschaftlichen und des naturwissenschaftlichen Bereichs. Der Wochenstundenrahmen erhöht sich bis auf durchschnittlich 33 Stunden. Die Ergänzungsstunden als Mittel der individuellen Förderung bleiben erhalten. Zusätzlich bietet das Gymnasium in den Klassen 8 und 9 Fächer oder Fächerkombinationen an, aus denen Schülerinnen und Schüler nach ihren Interessen und Begabungen eine Wahl treffen. In diesem sogenannten Wahlpflichtbereich II machen Schulen Angebote mit mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen, gesellschaftswissenschaftlich-wirtschaftlichen oder künstlerisch-musischen Schwerpunkten. Auch mindestens eine dritte Fremdsprache kann gewählt werden. Wegen des erhöhten Wochenstundenrahmens findet Unterricht ab der Klasse 8 auch an zwei Nachmittagen pro Woche statt.
Abschlüsse und Berechtigungen
Aufgrund der bundesweit geregelten 10-jährigen Vollzeitschulpflicht erwerben Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums in Nordrhein-Westfalen am Ende der Sekundarstufe I keinen mittleren Bildungsabschluss (Fachoberschulreife), sondern erhalten mit der Versetzung am Ende der Klasse 9 einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 9 vergleichbaren Abschluss und die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Mit dieser Berechtigung können Sie in eine gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium, an der Gesamtschule oder am beruflichen Gymnasium eintreten. Sie haben aber auch die Möglichkeit, in einen der zahlreichen Bildungsgänge des Berufskollegs überzugehen. Ein Übergang in die Klasse 10 einer Schulform mit sechsjähriger Sekundarstufe I (Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Sekundarschule) mit dem Ziel, dort den mittleren Bildungsabschluss zu erwerben, ist für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums nicht möglich. Sie erwerben den mittleren Bildungsabschluss automatisch mit der Versetzung von der Klasse 10 in die Klasse 11.