Schüler vor der Tafel

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Beachtung des Urheberrechts in der Schule

Das Urheberrecht regelt den Schutz und die Verwertung geistigen Eigentums.

Im Rahmen des Unterrichts greifen Lehrkräfte aber auch Lernende regelmäßig auf urheberrechtlich geschützte Werke zurück. Im Schulalltag gewinnt das Urheberrecht zunehmend an Bedeutung, da sich durch die Digitalisierung die Zugriffsmöglichkeiten auf Materialien erweitern.

Ein Verstoß gegen das Urheberrecht kann zivilrechtliche und auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Zivilrechtlich können Urheber z. B. Unterlassung und Beseitigung der Urheberrechtsverletzung verlangen sowie Schadensersatz geltend machen.

Rechtliche Grundlagen

Um urheberrechtlich geschützte Werke im unterrichtlichen Kontext nutzen zu können, sind im Wesentlichen zwei Regelungen relevant, § 60a Urheberrechtsgesetz (UrhG) und der Gesamtvertrag Vervielfältigungen an Schulen.

§ 60a Abs.1 UrhG erlaubt die Nutzung „zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen“. Zur Veranschaulichung dient eine Nutzung, wenn dadurch der Lehrstoff verständlicher dargestellt und deshalb leichter erfassbar gemacht, erläutert, oder illustriert wird. Dies kann im Unterricht erfolgen, aber auch davor oder danach.

Der im Dezember 2022 zwischen den Bundesländern, den Verwertungsgesellschaften VG Wort, VG Musikedition und Bild-Kunst sowie den Bildungsmedienverlagen erneuerte „Gesamtvertrag Vervielfältigung an Schulen“ gilt für Werkarten, deren schulische Nutzung nicht über das UrhG abgedeckt ist. Dies sind u. a. Unterrichtswerke oder Musiknoten.

Verhalten im Schadensfall

Im dem Fall, dass die Schule eine Abmahnungen oder eine strafbewährte Unterlassungserklärung erhält, sollte sie sich in jedem Fall und vor jeglicher Kontaktaufnahme mit den Absendern an die Ansprechpersonen der Bezirksregierung Münster wenden.

Informationsschrift „Urheberrecht trifft Schule“

Ausführliche Informationen zum Umgang mit urheberrechtlich geschützten Materialien in Schule und Unterricht bietet die Schrift „Urheberrecht trifft Schule“ der Bezirksregierung Münster. Diese steht hier zum Download bereit: 

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