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29.09.2023
Münster-Roxel: Bezirksregierung wird Gesamtschulstandort zeitnah genehmigen

Münster. Nach Auswertung der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtes Münster und einem Gespräch mit der Gemeinde Havixbeck und der Stadt Billerbeck, das heute Nachmittag (29.09.2023) stattgefunden hat, wird die Bezirksregierung keinen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW stellen. Der Beschluss der Stadt Münster, eine Gesamtschule in Münster-Roxel zu errichten, wird daher zeitnah von der Bezirksregierung genehmigt werden.

Die Bezirksregierung wird den Errichtungsprozess konstruktiv begleiten und nun die dazu notwendigen Schritte in enger Abstimmung mit dem Schulträger einleiten. Gleichzeitig wird die Bezirksregierung schulaufsichtlich dazu beitragen, dass die Attraktivität der beiden Standorte der Anne-Frank Gesamtschule in Havixbeck und Billerbeck erhalten bleibt, so dass der befürchteten Gefährdung dieser Schulstandorte durch einen zusätzlichen Gesamtschulstandort in Roxel entgegengewirkt wird.

Nach Auffassung der Bezirksregierung kann auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen das VG-Urteil verzichtet werden, da das VG Münster die methodische Vorgehensweise der Bezirksregierung nicht in Frage gestellt hat. Vielmehr ist das von der Bezirksregierung im Genehmigungsverfahren angelegte Prüfraster vom Gericht ausdrücklich bestätigt worden. Letztlich wurde der Klage des Schulträgers aufgrund der im gerichtlichen Verfahren nachgereichten Berechnungen stattgegeben. Erst diese Berechnungen hat das Gericht mit Blick auf den Beurteilungsspielraum des Schulträgers als ausreichend erachtet. Vor diesem Hintergrund wird die Entscheidung des Gerichts von der Bezirksregierung akzeptiert.

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