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© BLB NRW Münster/Fotograf: Christian Richters


11.09.2023
Erörterungstermin zur Umspannanlage in Pöppinghausen gestartet

Münster/Castrop-Rauxel. Der Erörterungstermin zur geplanten Anpassung der Leitungseinführung in die Umspannanlage Pöppinghausen ist heute (11. September) in Castrop-Rauxel gestartet.

In dem Verfahren geht es um eine 380-kV-Einführung in die Umspannanlage Pöppinghausen mit einem abschnittweisen Ersatzbau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Mengede nach Pöppinghausen, einem Ersatzneubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Pöppinghausen nach Pkt. Emscher sowie um die Anpassung und Änderung weiterer bestehender Leitungen.

Insgesamt sind zu dem Verfahren 26 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und 43 Einwendungen Privater eingegangen.

Am ersten Tag des Termins wurden zunächst die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen erörtert. Konkret ging es hier um die Stellungnahmen der höheren Immissionsschutzbehörde, des Kreises Recklinghausen, der Stadt Castrop-Rauxel und des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) sowie um die jeweiligen Gegenstellungnahmen der Vorhabenträgerin Amprion GmbH.

Thematisch ging es dabei vor allem um die verschiedenen alternativen Trassenführungen. Außerdem wurden unter anderem immissionsschutzrechtliche Belange sowie die umweltfachlichen Auswirkungen diskutiert.

Im Anschluss daran ging es um Einzelerörterungen der Einwendungen Privater, die durch geplante Grundstücksinanspruchnahmen von dem Vorhaben neu betroffen sind.

Die Erörterung wird am morgigen Dienstag (12. September) ab 9 Uhr weitergeführt. Dann werden die Einwendungen Privater themenbezogen erörtert.

Zum Verfahren:

Ein Erörterungstermin dient innerhalb eines Planfeststellungsverfahrens dazu, das Vorhaben und seine Auswirkungen mit den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, den Trägern öffentlicher Belange und dem/der Vorhabenträger:in sachlich zu erörtern. Im Vordergrund stehen die Information über das Vorhaben und seine Auswirkungen sowie rechtliches Gehör für die Einwender:innen und für sie die Gelegenheit, ihre Bedenken persönlich zu erläutern und Anregungen zu geben. So soll eine tragfähige Grundlage für eine transparente Entscheidung geschaffen werden, die einen Ausgleich zwischen betroffenen öffentlichen und privaten Interessen anstrebt. Die Erörterung beinhaltet keine Entscheidung zur Sache. Diese ergeht nach Abwägung und Prüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt.

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