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30.08.2023
Zweiter Tag der Erörterung im Planfeststellungsverfahren zur WLE-Strecke

Erörterung mit privaten Einwendern wird am Freitag fortgesetzt

Münster. Am zweiten Tag des Planfeststellungsverfahrens zur Reaktivierung der Schienenpersonennahverkehrs-Strecke zwischen Sendenhorst und Münster (WLE-Strecke) ging es um die themenbezogene Erörterung der Einwendungen Privater. Nachdem am ersten Tag die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Naturschutzverbände erörtert wurden, kamen gestern (29.8.) rund 80 private Einwender und vier Vertreter der Träger öffentlicher Belange ab dem Vormittag in die Halle Münsterland, in der von Montag (28.8.) bis Freitag (1.9.) der Erörterungstermin stattfindet.

Thematisch ging es gestern neben der Planberechtigung mit Blick auf die Kosten, der Finanzierung und des Verkehrsaufkommens sowie der Planung der Verkehrsobjekte, wie Bahnübergänge, Streckenführung, Haltepunkte und Bahnhöfe vor allem auch um Immissionen, die während des Betriebes möglicherweise freigesetzt werden könnten. Hier wurde über das Thema des möglichen Lärms im Betrieb diskutiert.

Zum Ende ging es darüber hinaus auch um die Auswirkungen für Natur und Umwelt. Dies waren einige der Punkte, über die die privaten Einwender mit der Vorhabensträgerin und der Bezirksregierung Münster, als die für das Verfahren zuständige Behörde, gesprochen haben.

Zum Thema Erschütterungen und Luftschadstoffe im Betrieb, der Immissionen während der Bauausführung und der sonstigen Belange, weist die Bezirksregierung Münster darauf hin, dass die Erörterung mit den privaten Einwendern am Freitag (1.9.) ab 14 Uhr fortgesetzt wird, da diese Punkte gestern nicht in Gänze abgeschlossen werden konnte.

Ab heute (30.8.) geht es im weiteren Verlauf des Erörterungstermins um die Belange derer, die durch geplante Grundstücksinanspruchnahmen von dem Vorhaben betroffen sind.

Info: In dem Verfahren geht es um die Reaktivierung der etwa 21 Kilometer langen Bahnstrecke, auf der der regelmäßige Personenverkehr Ende September 1975 eingestellt worden war. Insgesamt sind zu dem Verfahren bei zwei öffentlichen Auslegungen 2020 und 2022 68 Stellungnahmen und rund 400 Einwendungen eingegangen.

Zum Verfahren: Ein Erörterungstermin dient innerhalb eines Planfeststellungsverfahrens dazu, das Vorhaben und seine Auswirkungen mit den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, den Trägern öffentlicher Belange und dem Vorhabenträger sachlich zu erörtern. Im Vordergrund stehen die Information über das Vorhaben und seine Auswirkungen sowie rechtliches Gehör für die Einwender:innen und für sie die Gelegenheit, ihre Bedenken persönlich zu erläutern und Anregungen zu geben. So soll eine tragfähige Grundlage für eine transparente Entscheidung geschaffen werden, die einen Ausgleich zwischen betroffenen öffentlichen und privaten Interessen anstrebt. Die Erörterung beinhaltet keine Entscheidung zur Sache. Diese ergeht nach Abwägung und Prüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt.

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