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31.07.2023
Zoos und Tiergärten können Förderung für Kostensteigerungen beantragen

Anträge ab sofort bei der Bezirksregierung Münster möglich

Münster. Die Preissteigerungen bei den Energiekosten oder auch bei den Kosten für Tierfutter und Medikamente bereiten vielen Zoos und Tiergärten auch in Nordrhein-Westfalen große Probleme. Ab sofort können betroffene Einrichtungen aus NRW diese gestiegenen Kosten durch einen Förderantrag abmildern. Antragsbearbeitende Behörde für das neu aufgelegte Landes-Förderprogramm „Billigkeitsleistungen Energiekrise für Biologische Stationen/Naturparke sowie Zoos/Tiergärten in NRW“ ist die Bezirksregierung Münster.

Mit dem Programm können die genannten Einrichtungen gefördert werden, wenn sie einen durch gestiegene Ausgaben bei energie- und inflationsbedingten Preissteigerungen entstandenen Mehrbedarf für den Zeitraum vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023 nachweisen können.

„Es werden die Kosten für Energie, Tierfutter und Medikamente, die im Jahr 2023 zu Ist-Ausgaben geführt haben beziehungsweise führen werden, gefördert. Dazu gehören gegebenenfalls auch die Mehrausgaben aus dem Jahr 2022, die im Rahmen der Endabrechnung 2022 mit dem jeweiligen Energieunternehmen im Jahr 2023 zu Nachzahlungen und damit zu Ist-Ausgaben geführt haben oder führen werden“, erklärt ein Sprecher der Bezirksregierung Münster.

Ein solcher Mehrbedarf durch gestiegene Ausgaben im Bereich Energie, Tierfutter und / oder Medikamente sei im Antrag nachzuweisen. Als Orientierungswert für die Ermittlung der Mehrkosten durch Preissteigerungen würden dabei die Kosten, die real in der Zeit vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 entstanden seien, zugrunde gelegt, heißt es in der Pressemitteilung der Bezirksregierung Münster weiter.

Bei der Förderung durch das Land NRW handelt es sich um eine sogenannte Anteilsfinanzierung. So würden im Falle eines positiven Entscheids über einen Antrag 60 Prozent der Ausgabensteigerungen als Förderung von der Bezirksregierung Münster bewilligt werden.

Anträge können ab sofort und bis zum 30. September dieses Jahres bei der Bezirksregierung Münster gestellt werden.

Weitere Informationen zu der möglichen Förderung und zum Antragsverfahren sowie Antragsvordrucke gibt es unter:

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

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