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Antragstellung ab sofort bis zum 30.09.2023 möglich
Billigkeitsleistungen Energiekrise für Biologische Stationen/ Naturparke sowie Zoos/ Tiergärten in NRW (Stand 20.07.2023)

Mit der Veröffentlichung der Billigkeits-Richtlinien als energiepreisbedingte Zusatzbeihilfen am 20.07.2023 ermöglicht das Land NRW folgendem Kreis der Antragsberechtigten

  • Biologische Stationen
  • Naturparke
  • Zoologische Gärten/ Zoos sowie Tierparke/-gärten (mit einer Genehmigung gem. §42 Abs. 2 S.1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und/ oder §11 Abs.1 Nr.4 Tierschutzgesetz (TierSchG)

die teilweise Erstattung von inflationsbedingten Ausgaben bei Energie und ggf. Tierfutter sowie Medikamenten für den Zeitraum vom 01.04.2022 – 31.03.2023. Als Referenzzeitraum gilt der 01.04.2021 – 31.03.2022.

Die Förderung beträgt 60 Prozent der Ausgabensteigerungen der Ist-Ausgaben im Jahr 2023.

Die Antragsfrist endet am 30. September 2023.

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