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Pressemitteilungen
02.03.2023
Beteiligungsverfahren zur Änderung des Regionalplans Münsterland gestartet
Münsterland. Der Regionalrat Münster hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, den Regionalplan Münsterland zu ändern, um ihn an die Ziele des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) sowie des Bundesraumordnungsplans für den Hochwasserschutz (BRPH) anzupassen. Hierzu wurde ein Planentwurf erarbeitet, in dem die bestehenden Festlegungen des derzeit geltenden Regionalplans und seiner Teilpläne für die Kreise Coesfeld, Borken, Steinfurt und Warendorf sowie für die Stadt Münster überarbeitet, ergänzt und neu strukturiert wurden.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens können in der Zeit vom 6. März bis einschließlich zum 30. September 2023 Stellungnahmen zum Änderungsentwurf samt Begründung sowie zum Umweltbericht abgegeben werden. Dazu kann neuerdings auch das zentrale Beteiligungsportal des Landes genutzt werden. Die Planunterlagen können bei der Bezirksregierung Münster und online unter folgendem Link eingesehen werden.
- Zentrales Beteiligungsportal Beteiligung.NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Planunterlagen zur Änderung des Regionalplans Münsterland
Mit der Planänderung soll das Münsterland mit seinen 66 Städten und Gemeinden als Lebens- und Wirtschaftsraum in seiner prägenden Vielfalt zukunftsorientiert aufgestellt werden. Dazu gehören die Sicherung von Entwicklungspotenzialen und einer nachhaltigen Daseinsfürsorge, die Förderung von Wirtschaftswachstum und Innovationen und der nachhaltige Schutz von Ressourcen. Den räumlichen Voraussetzungen einer nachhaltigen und flächensparenden Siedlungsentwicklung ist dabei genauso Rechnung zu tragen wie dem Schutz des Freiraums vor weiteren Zerschneidungen und der Bedeutung der Land- und Forstwirtschaft für die Nahrungs- und Rohstoffproduktion.
Eine zentrale Herausforderung liegt außerdem darin, den Erfordernissen des Klimawandels Rechnung zu tragen und die Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu schaffen. Mit dem Änderungsverfahren sollen daher auch Windenergiegebiete festgelegt werden, um das regionale Flächenziel zum Ausbau der Windenergie, das im parallelen Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplanes NRW festgelegt wird, zu erfüllen.
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