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Pressemitteilungen
06.12.2021
Sonderprogramm Stadt und Land: Die Bezirksregierung Münster bewilligt der Stadt Telgte 268.100 Euro für Geh- und Radweg
Grund zur Freude bei der Stadt Telgte: Die Bezirksregierung Münster hat der Stadt 268.100 Euro für den Geh- und Radweg vom Pollertskreuz in Richtung Pleister Mühle bewilligt.
Mit den jetzt bewilligten Fördermitteln werden etwa 1.000 Meter gemeinsamer Geh- und Radweg im westlichen Bereich der Stadt Telgte vom Pollertskreuz in Richtung Pleister Mühle ausgebaut. Neben der nördlich verlaufenden Veloroute stellt der hier geförderte Weg eine wichtige Verbindung an die Stadt Münster sowie deren südlicher Ortsteile dar. Momentan ist das Wegstück in einem schlechten Zustand und weist überwiegend eine wassergebundene Decke (etwa 800 Meter) auf, wohingegen die restlichen 200 Meter bereits asphaltiert sind. Beide Bereiche sollen auf drei Meter Breite ausgebaut und mit Rasengittersteinen versehen werden. Somit ist für vereinzelt vorkommende Pkw oder landwirtschaftliche Fahrzeuge genügend Platz zum Ausweichen vorhanden. Damit langfristig eine hohe bauliche Qualität und somit eine sichere verkehrliche Nutzung gewährleistet werden kann, soll die wassergebundene Decke durch einen Asphaltaufbau getauscht werden. Die gesamte Strecke wird als gemeinsamer Geh- und Radwegweg ausgewiesen, wobei sie für Anlieger weiter nutzbar sein wird. Um ein zu hohes Pkw-Aufkommen zu verhindern, werden an angemessenen Stellen Poller eingebaut.
Insgesamt kann durch den Ausbau dieses Wegestückes eine langfristig sichere Radverkehrsverbindung zwischen Telgte und dem Oberzentrum Münster geschaffen werden. Die Umsetzung dieser Maßnahme soll zeitnah beginnen.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben liegen bei insgesamt 297.900 Euro. Bei einem Fördersatz von insgesamt 90 Prozent für diese Maßnahme werden 80 Prozent aus dem Förderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes und weitere zehn Prozent aus Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt.
Die Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise sollen nach den Förderrichtlinien Nahmobilität und der Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm "Stadt und Land" verbessert werden.
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