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07.09.2021
Lüftungsprogramm II für Kindertageseinrichtungen und Schulen gestartet
Münster. Seit einigen Tagen können Träger von Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren Förderanträge für mobile Luftreinigungsgeräte und einfache bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Luftaustausches in Kindertageseinrichtungen und Schulen stellen.
Durch Mittel von Bundes- und Landesregierung stehen in Nordrhein-Westfalen insgesamt rund 90 Millionen Euro im Förderprogramm zur Verbesserung des Infektionsschutzes durch technische Maßnahmen in Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren (Förderrichtlinie: FitU12) zur Verfügung.
Förderfähig sind für das Lüftungsprogramm II ausschließlich Geräte oder Maßnahmen in Räumen der so genannten Kategorie 2. Das sind Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, die keine raumlufttechnische Anlage besitzen oder in denen die Fenster nur kippbar sind oder es nur Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt gibt.
Angeschafft werden können mobile Luftreinigungsgeräte mit Filtertechnologie (HEPA 13) oder mit UV-C-Technik oder sogenannte Kombinationsgeräte. Wie bereits bei dem Lüftungsprogramm I werden in Nordrhein-Westfalen bis zu hundert Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert, aber bis höchstens 4.000 Euro je beschafftem Gerät oder bei baulichen Maßnahmen je Raum. Zusätzlich wird für jedes geförderte Luftreinigungsgerät einmalig eine Pauschale von 500 Euro für den Betrieb und die Wartung gewährt. Alternativ besteht die Möglichkeit zur Förderung von einfachen baulichen Maßnahmen (zum Beispiel Wand-, Rohr- oder Fensterventilatoren als einfache Zu- und Abluftanlagen).
Anträge können bis zum 10. Dezember 2021 ausschließlich online gestellt werden.
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