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Regierungspräsidentin Dorothee Feller (l.) wanderte mit rund 100 Teilnehmer*innen durch den Naturpark Hohe Mark.

Regierungspräsidentin Dorothee Feller (l.) wanderte mit rund 100 Teilnehmer*innen durch den Naturpark Hohe Mark. © Bezirksregierung Münster


27.08.2021
Regierungspräsidentin Dorothee Feller mit vielen Gästen auf dritter Hohe-Mark-Wanderung

Münster/Dorsten. Mit mehr als 100 Gästen brach Regierungspräsidentin Dorothee Feller am Freitag (27. August) als Schirmherrin zur dritten Naturpark Hohe-Mark-Wanderung auf. Die dritte Veranstaltung dieser Art – damit sei die Wanderung nach westfälischem Maß nun bereits eine langjährige Tradition, bemerkte die Regierungspräsidentin bei der Begrüßung der Teilnehmer. Die Wanderung startete und endete an der Biologischen Station am Besenkamp in Dorsten und zeigte den Mitwandernden auf dem ausgewählten Teilstück auch diesmal wieder die ganze Schönheit des Naturparks Hohe Mark.

„Ich freue mich sehr, Sie hier heute so zahlreich begrüßen zu dürfen. Die 3G-Regel gibt uns die Möglichkeit auch in diesem Jahr eine solche Wanderung zu unternehmen und uns in lockerer Atmosphäre und vor allem in Präsenz unter freien Himmel auszutauschen“, sagte Dorothee Feller eingangs zu ihren Gästen. Dies sei nach der entbehrungsreichen Zeit eine mehr als willkommene Gelegenheit.

Neben dem Ziel und Zweck der Wanderung, den Naturpark besser kennenzulernen und zu erleben, soll durch die gemeinsame Veranstaltung auch eine die Regionen Münsterland und Emscher-Lippe übergreifende Netzwerkbildung sowie die Verknüpfung dieser beiden Regionen gefördert werden.

Zu der als Start- und Endpunkt gewählten Biologischen Station erläuterte Feller den Teilnehmern, dass diese ein wichtiges Bindeglied zwischen dem ehrenamtlichen und dem amtlichen Naturschutz darstelle. Rund 40 solcher Biologischer Stationen gebe es NRW-weit, sechs davon im Regierungsbezirk Münster. Dieses einzigartige Netz spiele eine große Rolle bei der Umsetzung der Naturschutzarbeit vor Ort. Zusammen mit der Land- und Forstwirtschaft und den unteren Naturschutzbehörden sei so unter anderem eine kontinuierliche Betreuung der Naturschutzgebiete gewährleistet, betonte Feller weiter und fügte an: „Deshalb werden die Biologischen Stationen mit einer eigens dafür ins Leben gerufenen Förderrichtlinie finanziell durch das Land NRW gefördert. Hierdurch wird nicht nur ihre Bedeutung hervorgehoben, sondern auch ihre wesentliche Arbeit gestärkt.“

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