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03.08.2021
675.500 Euro für Straßenprojekte in Vreden

Münster/Vreden. Die Bezirksregierung Münster hat jetzt zwei Förderbescheide für den kommunalen Straßenbau mit insgesamt 675.500 Euro für die Stadt Vreden bewilligt.

Mit dem ersten Förderbescheid über 448.700 Euro werden die drei Kreisverkehrplätze (KVP)

• Wüllener Straße/Beatrixstraße/Gutenbergstraße,

• Alstätter Straße/Breslauer Straße/Ölbachstraße und

• Bahnhofstraße/Winterswyker Straße/Up de Bookholt grundhaft erneuert.

In diesem Zusammenhang wird die Radfahrführung geändert. Bisher werden die Radfahrer bei allen drei Kreisverkehren auf einer separaten Radfahrerfurt mit einem Abstand von einem Meter neben der Fahrbahn geführt. Dies führte dazu, dass die Radfahrer häufig durch die motorisierten Verkehrsteilnehmer übersehen wurden. Die Unfallkommission hat deswegen den Umbau des Kreisverkehres und die Führung der Radfahrer auf der Kreisfahrbahn angeregt. Hierzu wird der rote Belag der Radfahrfurt herausgenommen und die Radfahrer auf die Fahrbahn geführt. Somit fährt der Radfahrer gut sichtbar vor dem motorisierten Verkehrsteilnehmer und wird beim Ein-und Ausfahren nicht übersehen. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben werden mit 641.000 Euro veranschlagt.

Der zweite Förderbescheid betrifft die Otto-Hahn-Straße. Sie liegt im Südwesten der Stadt Vreden. Sie verbindet das südwestlich gelegene Industriegebiet Gaxel mit der Ringstraße L 608, welche den Stadtkern von Vreden südwestlich umschließt. Die Otto-Hahn-Straße dient der Erschließung des etwa 120 Hektar großen Industriegebietes. Der prozentuale Anteil Schwerverkehr auf der Straße liegt bei rund zwölf Prozent. Die Verbindung zum Industriegebiet Gaxel soll für Radfahrer verbessert werden. Der vorhandene Radweg entspricht mit einer Breite von zwei Metern nicht mehr dem heutigen Standard für Radwege. Der Radweg wird daher auf einer Länge von rund 800 Metern auf 2,50 Meter bis drei Meter verbreitert und damit den derzeitigen Verkehrsverhältnissen angepasst. Dafür hat die Bezirksregierung Münster 226.800 Euro bewilligt. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben liegen bei 252.000 Euro.

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