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09.04.2021
Unterlagen zur Evonik-Verbrennungsanlage in Marl werden öffentlich ausgelegt

Münster/Marl.  Die Firma Evonik Operations GmbH hat bei der Bezirksregierung Münster eine Teilgenehmigung zur Erweiterung einer Anlage zur Verbrennung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen (Rückstandsverbrennungsanlage) an der Paul-Baumann-Str. 1 in Marl beantragt. Der Antrag umfasst unter anderem die Erweiterung der bestehenden Rückstandsverbrennungsanlage um eine weitere Verbrennungslinie, die Modernisierung der bestehenden Verbrennungslinie sowie die Errichtung und den Betrieb einer Schredderanlage zur Zerkleinerung fester Abfälle für beide Verbrennungslinien. Die Gesamtbehandlungskapazität soll dadurch von derzeit 45.000 auf 195.000 Tonnen jährlich erhöht werden. Evonik plant nach Erteilung der entsprechenden Genehmigungen voraussichtlich im 4. Quartal 2022 die Inbetriebnahme der geänderten und erweiterten Anlagen.

Das beantragte Vorhaben wird heute (Freitag, 9. April 2021) gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster bekannt gemacht. Die Antragsunterlagen, die Aussagen zu Auswirkungen des Vorhabens auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und Sachgüter enthalten, liegen vom 19. April 2021 bis einschließlich 18. Mai 2021 bei der Stadtverwaltung Marl, der Stadtverwaltung Haltern am See, der Stadt Dorsten und der Bezirksregierung Münster (aufgrund der aktuellen Situation durch den Coronavirus nur nach Vereinbarung eines Termins) während der Dienstzeiten zur Einsicht aus (Kontaktdaten und Anschriften siehe Amtsblatt).

Der Umweltverträglichkeitsbericht des Vorhabenträgers sowie die das Vorhaben betreffenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Bezirksregierung Münster zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorgelegen haben, werden parallel zur Auslegung auch unter www.uvp.nrw.de verfügbar gemacht. Interessenten, denen es aufgrund der aktuellen Situation durch den Coronavirus an den genannten Veröffentlichungsorten nicht möglich ist, in die Unterlagen Einsicht zu nehmen, wenden sich bitte telefonisch unter 0251/411-0 an die Bezirksregierung Münster, um eine individuelle Lösung zu finden.

Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 19. April 2021 bis einschließlich 18. Juni 2021 bei den vorgenannten Behörden schriftlich oder elektronisch vorgebracht werden. Sofern Einwendungen erhoben werden, können diese in einem Erörterungstermin erörtert werden. Sollte ein Erörterungstermin durchgeführt werden, würde dieser am 13. Juli 2021 ab 10 Uhr im Feierabendhaus Chemiepark Marl, Lipper Weg 201, 45772 Marl, stattfinden und bei Bedarf am folgenden Tag fortgesetzt werden. Findet ein Erörterungstermin statt, so ist dieser öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertretern der beteiligten Träger öffentlicher Belange die Antragstellerin und diejenigen, die form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Sonstige Personen können als Zuhörer am Termin teilnehmen, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen.

Details entnehmen Sie bitte dem heutigen Amtsblatt. Die Bezirksregierung Münster wird kontinuierlich über den Stand und Fortgang des Verfahrens berichten.

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