Presse

Hauptinhalt

Pressemitteilungen

Gebäude am Domplatz

© Bezirksregierung Münster


22.03.2021
Unterlagen für Hoch­wasser­risiko­management­pläne an Ems und Rhein im Regierungsbezirk Münster einsehbar

Münster. Nachdem bereits die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Planentwurf zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie für die Flussgebiete Rhein, Weser, Ems und Maas gestartet ist, beginnt heute (Montag, 22. März 2021) auch die Öffentlichkeitsbeteiligung der Hochwasserrisikomanagementpläne für Rhein und Ems im Regierungsbezirk Münster. 

In Nordrhein-Westfalen werden seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen. Hierbei haben die Kartierung von Risiken, die Information der betroffenen Bürger, die Vorsorgeplanung, die hochwassergerechte Entwicklungsplanung sowie bauliche Maßnahmen eine zentrale Bedeutung.

Mit Hilfe eines landesweiten Maßnahmenkatalogs haben Kommunen, Verbände und Behörden Maßnahmen entwickelt, um neue Risiken zu verhindern, bestehende Risiken zu vermindern und während eines Hochwassers und danach die nachteiligen Folgen so gering wie möglich zu halten. Diese Maßnahmen beziehen sich nicht nur auf den Schutz vor möglichen Hochwasserereignissen, sondern umfassen auch die Vorsorge und die Nachsorge. Sie berühren damit eine Vielzahl von Handlungsfeldern, von der Regional- und Bauleitplanung über den natürlichen Wasserrückhalt und die Siedlungswasserwirtschaft, den technischen Hochwasserschutz, die Verbesserung der Informationsgrundlagen und Vorhersagen bis hin zur Katastrophenvorsorge. Diese Inhalte sind in den Hochwasserrisikomanagementplänen für jedes Flussgebiet in Nordrhein-Westfalen (Rhein, Ems, Maas, Weser) in stark aggregierter Form zusammengefasst und dokumentiert.

Wichtig für die Akteure in den Kommunen sind neben den Hochwasserrisikomanagementplänen die Kommunalen Steckbriefe zum Hochwasserrisikomanagementplan. Diese Steckbriefe beinhalten eine Beschreibung des Hochwasserrisikos in der Kommune und die auf dem Gemeinde- bzw. Stadtgebiet konkreten geplanten Maßnahmen zur Reduzierung des Hochwasserrisikos. Die Steckbriefe können auf folgender Seite eingesehen werden: 

Bis Ende des Jahres 2015 wurden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, die Hochwasserrisikomanagementpläne erstmalig erarbeitet. Alle sechs Jahre wird dieser Plan neu erstellt und für alle Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko bis Ende 2021 aktualisiert.

Dabei ist eine strategische Umweltprüfung verpflichtend. Sie basiert auf dem Umweltbericht, welcher die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen bei der Umsetzung des Plans ermittelt, beschreibt und bewertet. Im Rahmen der strategischen Umweltprüfung sind die Behörden, deren Aufgabenbereich durch den Plan berührt wird, sowie die Öffentlichkeit zu beteiligen. Diese können sich zum Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans und zum Umweltbericht äußern.

Die öffentliche Auslegung und Einsichtnahme in die Unterlagen erfolgt für den Regierungsbezirk Münster von Montag, 22. März 2021 bis Dienstag, 22. Juni 2021 über folgende Internetseiten:

Einwendungen von Privatpersonen sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange können bis einschließlich Dienstag, dem 22. Juni 2021 eingereicht werden.

Downloads

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}