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Hände halten ein Autolenkrad

Symbolbild © ambrozinio/Adobe Stock


05.01.2021
Personal im Gesundheitswesen bleibt mobil

Münster. Damit das Personal im Gesundheitswesen – trotz der großen Herausforderungen durch die andauernde Ausbreitung des Corona-Virus – weiterhin sicher und geschützt seine Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen erreichen kann, teilt das Verkehrsministerium NRW mit, dass das Sonderprogramm zur Schaffung von Ersatzmobilität – auch im Frühjahr dieses Jahres fortgeführt wird. Das seit dem 1. April 2020 laufende Sonderprogramm ist bisher sehr gut angenommen worden.

Die Beschäftigten in Kliniken, Dialysezentren, voll- oder teilstationären Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Behinderungen, im öffentlichen Rettungsdienst, in stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen und den kommunalen Gesundheitsämtern (soweit direkter Kontakt zu Corona-infizierten Personen bestehen kann) können für die Fahrt zur Arbeit kostenlos ein Mietfahrzeug einer am Programm teilnehmenden Autovermietung nutzen, soweit ihnen kein dienstlicher oder privater Pkw zur Verfügung steht.

Die Fortsetzung des landesweit gültigen Förderprogramms beginnt am 7. Januar 2021 und ist befristet bis zum 31. März 2021. Die Bezirksregierung Münster – Dezernat für Verkehr – ist für die Abwicklung dieses Programms zentral zuständig.

Neun Autovermietungen, die ihre Fahrzeuge landesweit anbieten und die weiteren Förderbestimmungen des Programms erfüllen, haben ihre Bereitschaft zur Teilnahme erklärt. Damit unterstützen das Land NRW und die Autovermietungen gerade die Mobilität der Menschen, die unser Gesundheitssystem am Laufen halten und aktuell für uns alle an ihre Grenzen gehen.

Das Verfahren zur Anmietung ist unbürokratisch durch einen im Internet abrufbaren Vordruck gestaltet. Unter Vorlage des Nachweises der Berechtigung kann das Mietfahrzeug direkt bei einer teilnehmenden Autovermietung angemietet werden. Die Abrechnung übernimmt das Land NRW unmittelbar mit den Autovermietungen.

Rahmenbedingungen:

• Voraussetzung ist, dass die Teilnahmeberechtigten über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Zusätzlich müssen sie schriftlich versichern, dass die Nutzung eines Mietfahrzeuges für Fahrten zum Arbeitsplatz erforderlich ist, da kein dienstlicher oder privater PKW zur Verfügung steht.

• Der Vordruck „Nachweis der Berechtigung“ muss heruntergeladen, vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden (auch vom Arbeitgeber).

• Mit dem ausgefüllten Vordruck können sich die Beschäftigten an eine Niederlassung der teilnehmenden Autovermietungen wenden. Dort wird auf Grundlage des Vordrucks und den Rahmenbedingungen des Programms ein Mietvertrag mit den Beschäftigten abgeschlossen.

• Das Fahrzeug darf lediglich von der im Nachweis der Berechtigung eingetragenen berechtigten Person und ausschließlich für den direkten Arbeitsweg genutzt werden.

• Der einfache Weg zur Arbeit muss mindestens drei Kilometer betragen.

• Um die Abrechnung der Kosten müssen sich die Beschäftigten nicht kümmern. Das übernimmt die Autovermietung direkt mit der Bezirksregierung Münster.

• Die Bereitstellung des Fahrzeugs erfolgt zwischen dem 7. Januar 2021 und dem 31. März 2021 (spätester Rückgabetermin). Die Mietdauer beträgt mindestens eine Woche und zunächst höchstens einen Monat.

• Weitere Informationen, insbesondere auch zu den teilnehmenden Autovermietungen, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

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