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Güterzug auf Schienen an Bahnübergang

© Bezirksregierung Münster


11.09.2020
Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren WLE liegen noch bis zum 23. September aus

Münster. Die Bezirksregierung Münster weist in einer Pressemitteilung noch einmal darauf hin, dass noch bis einschließlich zum 23. September die Möglichkeit besteht, die Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens zur Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs auf der WLE-Strecke Sendenhorst - Münster einzusehen. Die Unterlagen können weiterhin auf der Homepage der Bezirksregierung Münster (www.brms.nrw.de/go/verfahren, Stichwort: Planfeststellung Schiene) und auch bei den betroffenen Städten und Gemeinden (Münster, Sendenhorst und Everswinkel) eingesehen werden.

Mit dem 23. September endet die Möglichkeit zur Einsichtnahme. Bis einschließlich zum 7. Oktober 2020 schließt sich der öffentlichen Auslegung dann die zweiwöchige Einwendungsfrist an.

Die Bezirksregierung Münster weist darauf hin, dass die Einwendungsfrist den gesetzlichen Vorgaben für dieses Verfahren entspricht. Der Grund für die zweiwöchige Einwendungsfrist ist, dass bereits im Jahr 2015 ein Scopingtermin für dieses Verfahren stattgefunden hat. Aufgrund dieser Tatsache findet nach den Übergangsregelungen das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung Anwendung, die vor dem 16. Mai 2017 galt. Die gesetzlich festgelegte Einwendungsfrist beträgt danach zwei Wochen.

Alle Einwendungen werden im laufenden Planfeststellungsverfahren berücksichtigt. Hierzu gehören auch Einwendungen, die sich gegebenenfalls auf formelle Aspekte wie die Fristberechnung beziehen.

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