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Dienstgebäude am Domplatz

© BLB NRW Münster/Fotograf: Christian Richters


10.08.2020
Bestätigter Corona-Fall in der ZUE Ibbenbüren: Einrichtung steht unter Teilquarantäne

Münster/Ibbenbüren. In der Zentralen Unterbringungseinrichtung Ibbenbüren (ZUE) ist eine Bewohnerin positiv auf COVID-19 getestet worden. Nach der positiven Testung in der vergangenen Woche hat die Bezirksregierung Münster in Kooperation mit dem Betreuungsverband, dem DRK Westfalen-Lippe, den für solche Fälle vorgesehen Pandemieplan umgehend umgesetzt.

Infolge der positiven Testung wurde die betroffene Person umgehend isoliert untergebracht. Alle bekannten Kontaktpersonen wurden zudem in einem anderen Gebäudeteil der Anlage, ebenfalls isoliert, untergebracht. Die festgestellten Kontaktpersonen wurden noch am selben Tag dem Gesundheitsamt mitgeteilt, sodass das Gesundheitsamt bereits am Folgetag bei 49 Bewohnern und sieben Mitarbeitern in der Einrichtung einen Abstrich genommen hat. Das Ordnungsamt des Kreises Steinfurt hat anschließend den getesteten Mitarbeitern und Bewohnern der sogenannten „Kontaktgruppe I“, also den Personen mit vermeidlich direktem Kontakt zu der positiv Getesteten, die Quarantäne-Verfügungen übergeben. Die Ergebnisse der getesteten Personen fielen allesamt negativ aus. Die Einrichtung mit einer Gesamtkapazität von 960 Bewohnern wird zurzeit von 299 Menschen bewohnt und steht nun voraussichtlich noch bis zum 19. August teilweise unter Quarantäne.

Bei allen schon in der vergangenen Woche getesteten Personen in der Einrichtung, wird morgen (11. August) eine Zweittestung durch das Gesundheitsamt vorgenommen werden.

Die bisher eingeleiteten Maßnahmen seien allesamt ruhig, umsichtig und ohne besondere Vorkommnisse abgelaufen, heißt es aus der Einrichtung. In der aktuellen Situation wird einmal mehr deutlich, wie sehr es den Einrichtungen zu Gute kommen kann, dass diese mit Blick auf COVID-19 präventiv nicht mehr voll besetzt werden. Gemäß den Vorgaben des Landes NRW dürfen die Einrichtungen zu Corona-Zeiten maximal noch mit 65 Prozent belegt sein. So halte man stetig Kapazitäten für isolierte Unterbringungen oder auch Quarantänemaßnahmen vor.

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