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Pressemitteilungen
31.07.2020
Vorprüfung der Bezirksregierung zu Umweltauswirkungen bei einer Verlängerung der Landebahn am Flughafen Dortmund
Münster/Dortmund. Die Bezirksregierung Münster hat jetzt eine Vorprüfung zu den Umweltauswirkungen zur beantragten Schwellenverlegung am Flughafen Dortmund vorgenommen. Der Flughafen möchte auf seiner vorhandenen Start- und Landebahn die östlich gelegene Landeschwelle um 300 Meter in Richtung Unna verlegen. Dadurch stünde den Flugzeugen aus der Anflugrichtung Unna eine Landebahnlänge von 2.000 statt bislang 1.700 Metern zur Verfügung. Entsprechende Antragsunterlagen hat der Flughafen Ende Mai 2020 bei der Bezirksregierung Münster als zuständiger Luftverkehrsbehörde eingereicht.
Die Vorprüfung der Bezirksregierung Münster hat ergeben, dass durch die geplante Verlegung der Schwelle keine erneute Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ausgelöst wird. Schon in dem Verfahren zur Startbahnverlängerung auf 2.000 Meter in dem Jahr 2000 ist eine umfangreiche und alle Aspekte umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden. Allein durch eine mögliche Verlegung der Schwelle werden keine solchen zusätzlichen oder erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen erwartet, die eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung auslösen.
Die Bezirksregierung macht in diesem Zusammenhang deutlich, dass das Ergebnis dieser Vorprüfung kein Indiz dafür ist, welche Art des Zulassungsverfahrens für die Entscheidung über den Antrag gewählt wird. Ob dafür nun ein Plangenehmigungsverfahren oder ein Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung in Betracht kommt, entscheidet die Bezirksregierung erst im nächsten Schritt. Hierzu werden zunächst verschiedene Träger öffentlicher Belange, zum Beispiel betroffene Städte und Kommunen, Naturschutzverbände und Industrieverbände beteiligt.
Aktuell sind auf der 2.000 Meter langen Start- und Landebahn beidseitig um 300 Meter einwärts Landeschwellen verlegt, sodass für eine Landung jeweils nur eine Bahnlänge von 1.700 Metern zur Verfügung steht. Der Flughafen begründet die beantragte Schwellenverlegung in Richtung Unna mit der Gewährleistung eines sicheren Flugbetriebs insbesondere für neue Flugzeugtypen bei widrigen Witterungsverhältnissen.
Eine Entscheidung über die Art des Zulassungsverfahrens ist nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange voraussichtlich nicht vor Oktober 2020 zu erwarten. Danach schließt sich die Durchführung des eigentlichen Zulassungsverfahrens an.
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