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Pressemitteilungen
29.05.2020
Bezirksregierung Münster erweitert Unterbringung für Geflüchtete um Jugendherberge Tecklenburg
Münster/Tecklenburg. Die Bezirksregierung Münster wird in der Jugendherberge Tecklenburg ab Anfang Juni schutzbedürftige Geflüchtete unterbringen. Die Jugendherberge ist an die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) Ibbenbüren angebunden. Die zeitlich begrenzte Nutzung der Jugendherberge ermöglicht eine räumliche Entzerrung unter den Bewohnern der ZUE Ibbenbüren und soll so der weiteren bislang erfolgreichen Verhinderung einer möglichen Ausbreitung des Coronavirus in der ZUE dienen.
Die vorübergehende Nutzung der Jugendherberge Tecklenburg hat die Bezirksregierung Münster mit dem Landesverband Westfalen-Lippe des Deutschen Jugendherbergswerks (DJH) vereinbart. Das Gebäude wird derzeit vom DJH Landesverband aufgrund Corona-bedingt ausbleibender Buchungen als Jugendherberge nicht benötigt. Mit der Nutzung der Jugendherberge als Außerstelle der ZUE Ibbenbüren soll eine räumliche Trennung von Personen mit besonderem Schutzbedarf von anderen Geflüchteten ermöglicht werden. Dazu gehören beispielsweise Familien mit Kindern, Schwangere oder Personen mit Vorerkrankungen. Diese Personen sollen in der Jugendherberge angemessenen Schutz und Sicherheit bekommen.
Die Jugendherberge in Tecklenburg wird in der nächsten Woche in Betrieb genommen. Dort werden voraussichtlich 80-90 Personen nach und nach einziehen. Es soll keine Dauereinrichtung, sondern eine zeitlich begrenzte Entlastungsmöglichkeit für die ZUE Ibbenbüren geschaffen werden. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) übernimmt die Betreuung der Geflüchteten in der Jugendherberge.
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