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15.05.2020
Planfeststellungsbeschluss zum sechsstreifigen Ausbau der A 1 zwischen Münster und Greven rechtskräftig
Münster/Leipzig. Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn 1 von der Anschlussstelle Münster-Nord bis zur Anschlussstelle Greven vom 28. Juni 2018 ist rechtskräftig.
Die Klage eines Bürgers aus dem Ortsteil Münster-Nienberge hatte am vergangenen Mittwoch (13. Mai) vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig keinen Erfolg.
Mit dem Gang nach Leipzig sollte vor allem ein besserer Lärmschutz für die Ortslage Nienberge erreicht werden. Unterstützt von einer Bürgerinitiative wurde gefordert, auf einer Länge von mindestens einem Kilometer als Maßnahme des aktiven Schallschutzes einen lärmmindernden Asphalt einzubringen. Mit dieser Forderung konnte sich der Kläger allerdings nicht durchsetzen.
Noch während der mehr als vierstündigen mündlichen Verhandlung hatte die Bezirksregierung Münster in einem den Leipziger Richtern überreichten ergänzenden Planfeststellungsbeschluss darauf hingewiesen, dass durch den inzwischen angeschütteten hohen Lärmschutzwall die Lärmbelastung der Ortslage Nienberge und insbesondere auch des Klägers erheblich zurückgegangen war. Das Gericht ließ erkennen, dass diese von einem privaten Verein veranlasste Maßnahme bei der Abwägung der betroffenen Interessen als vorhandener Bestand berücksichtigt werden muss. Sollte später einmal der Lärmschutzwall wieder beseitigt werden, müsse gegebenenfalls ein entsprechender Ersatz geschaffen werden, heißt es in dem ergänzenden Planfeststellungsbeschluss weiter. In der Verhandlung wurde auch darauf hingewiesen, dass die bereits seit der Planfeststellung von 1999 für den Ausbauabschnitt zwischen Münster-Süd und Münster-Nord bestehenden Ansprüche auf passiven Schallschutz (beispielsweise durch Lärmschutzfenster) für Wohngebäude in Nienberge weiter fortbestehen.
Die Bezirksregierung Münster als Planfeststellungsbehörde und Straßen.NRW als Träger des Vorhabens zeigten sich erfreut darüber, dass nunmehr die rechtliche Grundlage für die Verwirklichung nicht nur dieses Bauabschnittes gelegt worden ist, sondern mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts der Ausbau der A 1 von Münster-Nienberge bis zum Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück grünes Licht bekommen hat.
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