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Ohne Genehmigung
Ferienverlängerer müssen zahlen
Wer eigenmächtig die Ferien verlängert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Zu Ferienbeginn sind die Autobahnen meist voll und die Flüge teuer. Die Verlockung ist groß, schon früher in die Ferien zu fahren oder erst nach dem Ferienende zurück zu kommen. Doch die Schulpflicht gilt vom ersten bis zum letzten Tag des Schuljahres.
Schülerinnen und Schüler dürfen nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis der Schulleitung fehlen. Ohne Erlaubnis müssen die Eltern mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro rechnen. Im Jahr 2018 wurden 149 Bußgeldverfahren wegen Ferienverstößen von der Bezirksregierung Münster eingeleitet.
Schulschwänzer vor und nach den Ferien
Vom festgelegten Beginn und Ende des Schuljahres dürfen Schülerinnen und Schüler nur abweichen, wenn die Schulleitung dies erlaubt. Wichtige Gründe für eine Beurlaubung können insbesondere persönliche, unaufschiebbare Ereignisse wie beispielsweise die schwere Erkrankung von Angehörigen oder Beerdigungen sein.
Feste Buchungstermine von Pauschalreisen oder Fristen für Ferienhaus-Belegungen werden nicht berücksichtigt. Auch preisgünstige Urlaubstarife und das Umgehen von möglichen Verkehrsspitzen sind keine wichtigen Gründe, den Schüler oder die Schülerin von der Schulpflicht zu befreien.
Meldung an die Bezirksregierung Münster
Legen die Eltern keine Entschuldigung für das Fehlen vor oder reichen sie nicht die von der Schulleitung erbetenen Nachweise ein, so hört die Schulleitung die Eltern an und gibt danach eine Versäumnisanzeige an die Schulaufsichtsbehörde.
Bis zu 1.000 Euro Bußgeld
Wenn die Ferien unerlaubt verlängert werden, muss jeder sorgeberechtigte Elternteil für jedes einzelne schulpflichtige Kind mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe des Bußgeldes kann bis zu 1.000 Euro betragen. Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe 2 müssen auch selbst ein Bußgeld bezahlen.
Nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz soll die Geldbuße die finanzielle Ersparnis übersteigen, den die Familie durch die Ferienverletzung aus den günstigeren Buchungszeiten gezogen hat. In der wird ein Bußgeld von 100 Euro pro Elternteil pro Kind pro Fehltag verhängt.
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Rechtsvorschriften
- Ordnungswidrigkeiten – Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)