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Ohne Genehmigung
Ferienverlängerer müssen zahlen

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© Bezirksregierung Münster

Wer eigenmächtig die Ferien verlängert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Zu Ferienbeginn sind die Autobahnen meist voll und die Flüge teuer. Die Verlockung ist groß, schon früher in die Ferien zu fahren oder erst nach dem Ferien­ende zurück zu kommen. Doch die Schul­pflicht gilt vom ersten bis zum letzten Tag des Schuljahres.

Schülerinnen und Schüler dürfen nur mit der aus­drücklichen Erlaubnis der Schul­leitung fehlen. Ohne Erlaubnis müssen die Eltern mit einem Buß­geld bis zu 1.000 Euro rechnen. Im Jahr 2018 wurden 149 Buß­geld­verfahren wegen Ferien­verstößen von der Bezirksregierung Münster eingeleitet.

Schulschwänzer vor und nach den Ferien

Vom festgelegten Beginn und Ende des Schuljahres dürfen Schülerinnen und Schüler nur abweichen, wenn die Schul­leitung dies erlaubt. Wichtige Gründe für eine Beurlaubung können insbesondere persönliche, unaufschiebbare Ereignisse wie beispiels­weise die schwere Er­krankung von Angehörigen oder Beerdigungen sein.

Feste Buchungstermine von Pauschalreisen oder Fristen für Ferienhaus-Belegungen werden nicht berücksichtigt. Auch preisgünstige Urlaubstarife und das Umgehen von möglichen Verkehrs­spitzen sind keine wichtigen Gründe, den Schüler oder die Schülerin von der Schulpflicht zu befreien.

Meldung an die Bezirksregierung Münster

Legen die Eltern keine Entschuldigung für das Fehlen vor oder reichen sie nicht die von der Schulleitung erbetenen Nachweise ein, so hört die Schulleitung die Eltern an und gibt danach eine Versäumnisanzeige an die Schulaufsichtsbehörde.

Bis zu 1.000 Euro Bußgeld

Wenn die Ferien unerlaubt verlängert werden, muss jeder sorgeberechtigte Eltern­teil für jedes einzelne schul­pflichtige Kind mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe des Buß­geldes kann bis zu 1.000 Euro betragen. Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe 2 müssen auch selbst ein Bußgeld bezahlen.

Nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz soll die Geldbuße die finanzielle Ersparnis übersteigen, den die Familie durch die Ferienverletzung aus den günstigeren Buchungszeiten gezogen hat. In der wird ein Bußgeld von 100 Euro pro Elternteil pro Kind pro Fehltag verhängt.

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