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Watt's up ist der neue Newsletter der Bezirksregierung Münster zur Energiewende im Münsterland und der Emscher Lippe-Region. Der Newsletter erscheint monatlich an dieser Stelle und auf LinkedIn.

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12/2023 Informations- und Abstimmungstreffen zum Thema Wasserstoff bei der Bezirksregierung Münster

Regierungspräsident Andreas Bothe (4.v.l.) und IHK Hauptgeschäftsführer Fritz Jaeckel (3.v.l.) möchten das Thema Wasserstoff für die Region vorantreiben. Unterstützt werden sie dabei unter anderem von (v.l.): Joachim Brendel und Sebastian van Deel von der IHK Nord Westfalen sowie Ralf Weidmann und Dr. Christel Wies, beide Abteilungsleiter:in bei der Bezirksregierung Münster.

Regierungspräsident Andreas Bothe (4.v.l.) und IHK Hauptgeschäftsführer Fritz Jaeckel (3.v.l.) möchten das Thema Wasserstoff für die Region vorantreiben. Unterstützt werden sie dabei unter anderem von (v.l.): Joachim Brendel und Sebastian van Deel von der IHK Nord Westfalen sowie Ralf Weidmann und Dr. Christel Wies, beide Abteilungsleiter:in bei der Bezirksregierung Münster. © Bezirksregierung Münster

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Münster. 9.700 Kilometer - so lang soll das zukünftige Kernnetz für Wasserstoff zur Verbindung von Häfen, Industrie, Speichern und Kraftwerken sein. So haben Regierungspräsident Andreas Bothe und Dr. Fritz Jaeckel, Hauptgeschäftsführer der IHK Nord Westfalen, Anfang der Woche eine Working Group zum Thema Energie in der Bezirksregierung Münster eröffnet.

Nach den beiden Wasserstoff-Gipfeln in den Jahren 2021 und 2022 haben die Bezirksregierung Münster und die IHK Nord Westfalen zu einem weiteren Austausch über Wasserstoff-Vorhaben und -Projekte in der Region eingeladen. Teilgenommen haben Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich Wasserstoff aus dem Regierungs- und Kammerbezirk, aus Niedersachsen sowie aus den Niederlanden.

„Wasserstoff kann einen großen Beitrag zum Gelingen der notwendigen Transformation in unsere Energiezukunft liefern, im Wettbewerb der Regionen muss sich unser Bezirk gut aufstellen. Wir wollen mehr sein, als eine reine Durchleitungsregion“, betonte Regierungspräsident Andreas Bothe im Rahmen der Veranstaltung.

Die Teilnehmenden waren sich einig, dass die Planungen und der Ausbau der Wasserstoff-Infrastruktur, aber auch viele konkrete Projekte zur Nutzung von Wasserstoff deutlich Fahrt aufnehmen und auch aufnehmen müssen. Dazu ist ein gemeinsames, vorausschauendes und schnelles Handeln aller Beteiligten gefragt.

„Für sichtbaren Fortschritt müssen wir noch enger zusammenarbeiten und die Working Group Energie ist das richtige Format dafür“, unterstrich Dr. Fritz Jaeckel die Relevanz eines grenzüberschreitenden Austausches. Bereits Anfang kommenden Jahres ist daher das nächste Treffen der Working Group geplant, um die Region in Sachen Energiewende weiter voranzutreiben.

Geothermie in Münster: Land NRW fördert klimafreundliches Modellprojekt mit 5,7 Millionen Euro

Münster/Düsseldorf. Die Stadtwerke Münster führen im Winter 2024 detaillierte 3D-Seismik-Messungen durch, um Geothermie-Potenziale im Stadtgebiet zu erfassen. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt das Modellprojekt mit 5,7 Millionen Euro. Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur überreichte den Förderbescheid am Dienstag, 28. November 2023, an die Stadtwerke. Münster wird damit landesweiter Vorreiter für eine klimaneutrale Wärmewende mithilfe erneuerbarer Erdwärme.

Den Grundstein für das Modellprojekt legte die vom Land finanzierte 2D-Seismik-Messung im Jahr 2021, die bereits großflächig die Potenziale für Geothermie im Münsterland untersucht hat. Nun folgen detaillierte Messungen, die ein dreidimensionales Bild des Untergrunds zeichnen. Dabei untersuchen und kartieren sogenannte Vibro-Trucks den Untergrund mit Hilfe von Schallwellen. Ziel ist es, die Erfolgschancen von anschließenden Geothermie-Bohrungen zu steigern und damit klimafreundliche und regionale Erdwärme zu erschließen.

Energie- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Aus Daten werden Projekte. Mit den landesfinanzierten Voruntersuchungen servieren wir den Kommunen in Nordrhein-Westfalen erste, wichtige Erkenntnisse über Erdwärme-Potenziale auf dem Silbertablett. Daher freut es mich umso mehr, dass die Stadtwerke Münster den nächsten Schritt gehen und eine Investitionsentscheidung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung der Zukunft getroffen haben.“

Erdwärme ist erneuerbar und steht ganzjährig rund um die Uhr zur Verfügung. Mit diesen Merkmalen kann die Geothermie zu einer zentralen Säule der Wärmewende werden. Deshalb hat der Rat der Stadt Münster die Stadtwerke beauftragt, die Geothermie als Quelle für die zukünftige Wärmewende zu entwickeln.

Hintergründe zur Geothermie:

Bei der hydrothermalen Geothermie wird natürlich vorkommendes Tiefenwasser aus mindestens 400 Meter Tiefe durch eine Förderbohrung an die Oberfläche gepumpt. Unter Münster liegen drei potenzielle Gesteinsformationen: Der erste sogenannte Horizont liegt bei ca. 1.500 Meter. Hier wird von mitteltiefer Geothermie gesprochen. Die weiteren Horizonte liegen bei ca. 4.500 bzw. 6.000 Metern, der sogenannten tiefen Geothermie. Je tiefer, desto höher die Temperatur, die in das Fernwärmenetz eingespeist werden kann. Pro 1000 Meter Tiefe steigt die Temperatur des Untergrundes um etwa drei Grad Celsius.

Der Geologische Dienst NRW startete im Jahr 2021 im Auftrag des Landes mit einer seismischen Erkundung (2D-Seismik) des Untergrunds im zentralen Münsterland mit Hilfe von sogenannten Vibro-Trucks. 2022 wurde das Rheinland zwischen Düsseldorf und Duisburg sowie eine Linie von Schwalmtal über Viersen, Tönisvorst und Krefeld bis zum Elfrather See untersucht. Im Herbst 2023 ist die Region am Niederrhein Ziel der laufenden Messungen.


11/2023 H2: Open Grid Europe GmbH stellt Antrag für Leitung

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© Bezirksregierung Münster

MÜNSTER (13.11.2023). Mit dem Fortschreiten der Energiewende, der Abkehr von fossilen Energieträgern sind die Anforderungen an eine sichere und klimaneutrale Energieversorgung gestiegen. Neben dem Ausbau erneuerbarer Energien kommt Wasserstoff als alternativer Energieträger eine besondere Bedeutung zu (Umwandlung von Strom zu Wasserstoff "power to x").Die Nutzung von Wasserstoff als Energieträger bedingt den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur. Neben der Produktion von Wasserstoff ist die Verfügbarkeit einer Verteilnetzinfrastruktur notwendig.

Bislang gibt es in Deutschland lediglich vereinzelt Wasserstoffleitungen, die ganz überwiegend als Produktleitungen genehmigt worden sind. Deutschland verfügt über ein weit verzweigtes Erdgasnetz und Gasspeichern und damit über eine gut ausgebaute Infrastruktur für Gase. Die Initiative GET H2 plant die Entwicklung einer bundesweiten H2 Infrastruktur (Projektname "GET H2 Nukleus"; vgl. GET H2 Projekte - GET H2 - Mit Wasserstoff bringen wir gemeinsam die Energiewende voran, siehe: https://www.get-h2.de/geth2-projekte/). Das Projekt setzt sich zusammen aus der Umstellung bestehender Gasfernleitungen sowie dem Neubau von Wasserstoffleitungen.

Am 16. Oktober 2023 erfolgte deutschlandweit erstmalige eine Umstellung einer Erdgasfernleitung auf Wasserstoff auf einer Länge von 46km (vgl. https://oge.net/de/pressemitteilungen/2023/rohr-frei-fuer-h2-oge-und-nowega-starten-erstmalig-umstellung-einer-fernleitung-von-erdgas-auf-wasserstoff ). Teil des Projektes ist der Neubau einer Wasserstoffleitung von Heek nach Gronau. Die Open Grid Europe GmbH hat bei der Bezirksregierung Münster den Neubau der Wasserstoffleitung beantragt. Im Detail soll der Neubau der Wasserstoffleitung zwischen dem Startpunkt südlich der Stadt Ochtrup im Gemeindegebiet der Gemeinde Heek und dem Endpunkt südwestlich des Stadtteils Epe der Stadt Gronau entstehen. Die Planunterlagen konnten vom 28. August 2023 bis zum 27. September 2023 online eingesehen werden. Einwendungen und Stellungnahmen konnten im Rahmen des zunächst durchgeführten Beteiligungsverfahrens bis zum 27. Oktober 2023 erhoben werden.

Nachhaltigkeit: Wettbewerb für Auszubildende und Lernende an Berufskollegs

MÜNSTER (13.11.2023). Die EU-Geschäftsstelle Wirtschaft und Berufsbildung der Bezirksregierung Münster und Erasmus+ laden zu einem Wettbewerb zur Nachhaltigkeit für das Schuljahr 2023/24 ein. Der Wettbewerb mit dem Titel „Hands On Future“ richtet sich an Auszubildende und Lernende aus allen Bildungsgängen am Berufskolleg ggf. mit Partnerinstitutionen (Betrieb, ausländische Partnerschule, Kommune etc.). Anmeldungen sind ab sofort möglich und müssen bis spätestens Mittwoch, 31.01.2024, erfolgen. Für die Einreichung der Beiträge ist bis Dienstag, 30.04.2024, Zeit. Die Preisverleihung findet Anfang Juni 2024 statt. Alle Infos gibt es hier: https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/energie/HandsOnFuture-Broschuere.pdf


09/2023 Viel heiße Luft: Lobby-Kritik ist "sachlich schlicht falsch"

MÜNSTER (19.9.2023). Der Regionalplan Münsterland, der neben vielen anderen Belangen auch künftige Vorrangflächen für Windenergie festschreibt, befindet sich noch bis zum 30. September 2023 in der Offenlage. So lange können unter anderem Träger Öffentlicher Belange und andere ihre Stellungnahmen dazu abgeben. Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW e.V. (LEE) tat dies auf eher verfahrensunübliche Weise: Am 7. September 2023 veröffentlichte er die in Großbuchstaben betitelte Pressemitteilung "REGIONALPLAN MÜNSTER: ENTWURF GEFÄHRDERT ZIELE DER LANDESREGIERUNG BEIM WINDENERGIEAUSBAU". Die LEE-Botschaft in einem Satz:

"Eine Studie im Auftrag des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW zeigt, dass rund 70 Prozent der im Regionalplanentwurf Münster ausgewiesenen Flächen für die Windenergie ungeeignet sind." (LEE)

Die Position der Bezirksregierung Münster dazu ist eindeutig: "Die Behauptung des Lobby-Verbands LEE, der Entwurf des Regionalplans Münsterland gefährde die Landesziele beim Ausbau der Windenergie, ist nicht nachvollziehbar. Die Behauptung, rund 70 Prozent der im Regionalplanentwurf Münster ausgewiesenen Flächen für die Windenergie seien ungeeignet, ist sachlich schlicht falsch." Beides sei dem LEE bekannt, da er als Verfahrensbeteiligter eingeladen sei, seine Anmerkungen zum vorliegenden Entwurf des Regionalplans fristgerecht vorbringen.

Um seinen Behauptungen eine möglichst weite Verbreitung zu verschaffen, sandte der LEE seine Pressemitteilung bereits einen Tag vor der offiziellen Verbreitung an den WDR. Der fragte zwar bei der Bezirksregierung Münster, verwendete in seiner Berichterstattung jedoch nur einen geringen Teil der Antworten - und stellte zusätzlich die Arbeit der Regionalräte infrage:

"Die schwarz-grüne Landesregierung will mehr Windräder aufstellen. Deshalb lässt sie die Regionalräte Vorranggebiete ausweisen. Eine erste Analyse zeigt nun: Dieses Vorgehen hat seine Tücken." (WDR)

Dass Redaktionen Stellungnahmen und eingeholte Antworten kürzen müssen, verstehen wir natürlich. Das liegt in der Natur journalistischer Formate. Für alle, die sich gerne ein vollständiges Bild machen würden, haben wir hier die drei Fragen, die der WDR uns gestellt hat, und die vollständigen Antworten, die wir ihm gegeben haben, noch einmal zusammengestellt:

  • Beabsichtigt die Regionalplanung Münster, den Entwurf noch einmal anzupassen?

Antwort: Wie umfangreich berichtet, befindet sich der Regionalplan für das Münsterland seit dem Frühjahr in einem umfangreichen Anpassungs- und Änderungsverfahren. In der derzeitigen Offenlegungsphase bis zum 30. September 2023 sind vor allem die Gemeinde- und Stadträte sowie die Kreistage, aber auch alle Träger öffentlicher Belange eingeladen, sich zum vor-liegenden Entwurf des Regionalplans zu äußern. Alle Stellungnahmen – auch die des LEE, so er denn eine vorbringt – werden sachgerecht geprüft. Die Entscheidung über den Regionalplan trifft abschließend der Regionalrat Münsterland als „Herr des Verfahrens“ vorbehalten, ob es zu einer Veränderung der derzeit im Entwurf festgelegten Windenergiebereiche kommt.

Der Regionalrat Münster ist sich dabei seiner regionalen Verantwortung bei der Umsetzung der Energiewende bewusst. Es gehört hingegen aber auch zum Selbstverständnis des Regionalrates, die vorhandenen kommunalen Windenergieplanungen und Leistungen anzuerkennen und in die Regionalplanung zu integrieren. Um die Ziele des WindBG schnellstmöglich umzusetzen und damit Planungssicherheit zu schaffen, wurden die kommunalen Windenergiegebiete im Vertrauen auf ihre Anrechenbarkeit in das laufende Verfahren aufgenommen. Nur unter Einbeziehung der kommunalen Flächen wird es gelingen, den Flächenbeitragswert zu erfüllen.

  • Warum weist die Regionalplanung Münster zahlreiche Flächen, die das LANUV als geeignet identifiziert hat, nicht für die Windenergie aus?

Antwort: Weil die Flächenanalyse Windenergie NRW des LANUV gar nicht dazu gedacht ist, konkrete Flächenvorschläge zur Umsetzung der Teilflächenziele für die einzelnen Planungsregionen zu treffen. Die Festlegung der Windenergiegebiete in der jeweils zugewiesenen Größenordnung ist Aufgabe der jeweiligen Planungsregionen (Bezirksregierungen und RVR) in ihren Regionalplänen. Dabei greift die Bezirksregierung Münster auf Rahmenfestlegung der regionalen Teilflächenziele im Landesentwicklungsplan NRW (LEP) als fachliche Grundlage zurück.

Im Münsterland besteht etwa seit dem Jahr 2000 eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit der Kommunen und der Regionalplanung bei der Steuerung der Windenergie. Dies hat zu der Errichtung von etwa 1000 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleitung von ca. 1780 MW geführt (zur Einordnung: das Atomkraftwerk Isar 2 hatte eine Leistung von 1485 MW). Das bedeutet:

"Damit gehört das Münsterland zu den Regionen, in denen der meiste Windstrom in NRW produziert wird - mit einer weit überwiegenden und aktuell steigenden Akzeptanz in der Öffentlichkeit. (Bezirksregierung Münster)"

Eine weitere bundesweite Vorreiterrolle beabsichtigt das Münsterland bei der Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) einzunehmen. Daher hat der Regional-rat Münster bereits am 12.12.2022 eine Änderung des Regionalplanes Münsterland einge-leitet, mit der die Flächenziele des WindBG für den Ausbau der Windenergie in der Region Münsterland umgesetzt werden sollen. Das Münsterland wird damit die erste Region in NRW sein, die die Ziele des WindBG formal umsetzt.

  • Gibt es einen Grund dafür, dass die Regionalplanung Münster die Flächen für Windräder so restriktiv ausweist?

Antwort: Von einer restriktiven Ausweisung kann keine Rede sein. Richtig ist das Gegenteil: Das Münsterland übererfüllt die Ziele der Landesplanung. Auf Basis der LANUV- Analyse verfolgt die Landesregierung NRW eine gerechte Verteilung der geeigneten Windflächen auf die sechs Planungsregionen des Landes. Im Ergebnis ergibt dies für die Planungsregion Münster ein Teilflächenziel von 2,13 Prozent mit einer regionalen Gesamtfläche von 12.670 ha (hierzu siehe Presserklärung der Landesregierung vom 07.03.2023 - Presseinformation - 149/03/2023). Um die Vorgaben umzusetzen, sind im Entwurf zur Änderung des Regional-plans 277 Windenergiegebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 15.749 ha enthalten. Dies sind 3.000 ha mehr als die zukünftige Mindestvorgabe des LEP.

Darüber muss man zu der Behauptung des LEE, der Regionalplan-Entwurf Münsterland stehe „im krassen Widerspruch zur geltenden Rechtslage, da das Windflächenbedarfsgesetz die Bundesländer verpflichtet, nur Flächen als Windenergiegebiete auszuweisen, die auch tatsächlich nutzbar sind“, deutlich sagen: Nach der Intention des Bundesgesetzgebers (WaLG und WindBG) sollen bestehende Flächenausweisungen von Gebieten für die Nutzung der Windenergie im vollen Umfang auf die Flächenbeitragswerte angerechnet werden. Besondere Anrechnungsreglungen gelten nur für Rotor-innerhalb-Flächen. Das Gesetz trifft keine weiteren konzeptionellen Vorgaben, welche Eigenschaften die anzurechnenden WEG aufweisen müssen. Weder wird eine Repoweringfähigkeit definiert noch wird eine bestimmte Leistungsklasse von WEA oder Mindestabstände vorgegeben.

Ziel des Regionalrates ist es, schnellstmöglich den Flächenbeitragswert für das Münsterland zu erreichen, um die bisherige komplizierte Steuerungsregelung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB abzulösen und das neue Rechtsystem in Kraft treten kann. Damit sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden die Steuerung der Windenergienutzung in ihren Gemeindegebieten sozial- und umweltverträglich in die eigenen Hände zu nehmen.

Da die Windenergiebereiche des Regionalplans keine außergebietliche Ausschlusswirkung besitzen können auch außerhalb der Windenergiebereiche zusätzliche Gebiete für die Windenergienutzung von den Kommunen ausgewiesen werden (so viel zum Thema „restriktive Planung“).

Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass im LEP-Entwurf erstmals ein Monitoring der Windenergiebereiche der Regionalpläne vor (Ziel 10.2-19 der LEP-Entwurfs, siehe hier) vorsieht. Danach sind die Windenergiebereiche in allen Regionalplänen zukünftig alle 5 Jahre zu überprüfen. Eignen sich bisher mit älteren und kleineren Windenergieanlagen bebaute Flächen nicht mehr für den Ersatz der alten Anlagen durch modernere, größere Anlagen (Repowering), so sind die Flächen zu streichen und stattdessen eine Neudarstellung geeigneter Windenergiebereiche planerisch vorzusehen. So wird sichergestellt, dass die Regionalpläne dauerhaft ihren Beitrag zu einer klimaverträglichen Energieversorgung leisten.

All das sollte auch dem LEE bekannt sein.

Zusätzliche Informationen

Ralf Weidmann und Dr. Christel Wies

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