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Im Fokus
Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Wie läuft ein Planfeststellungsverfahren?
Die Planfeststellung ist ein förmliches Genehmigungsverfahren zur verbindlichen Festlegung eines Bauvorhabens, zum Beispiel für Straßen, Straßenbahnen, Eisenbahnen und Energieversorgungsleitungen. Sie bildet die Grundlage für die Realisierung von Infrastrukturprojekten, die für die Öffentlichkeit interessant sind.
Straßen, Straßenbahnen und Energieversorgungsleitungen
Für die Planfeststellung ist die Bezirksregierung Münster zuständig. Sie genehmigt im Verkehrsdezernat den Neu- oder Ausbau von Verkehrs- und Energieleitungsprojekten. Die Entscheidung, entweder der Planfeststellungsbeschluss oder eine Plangenehmigung, ersetzt alle anderen behördlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen (Konzentrationswirkung).
Die Bezirksregierung Münster wendet sich im Verfahren an alle Beteiligten, die von dem Projekt unmittelbar betroffen sind. Außerdem garantiert sie als neutrale Behörde eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Planfeststellungsverfahren hat das Ziel, alle öffentlichen und privaten Belange, zum Beispiel Natur- und Artenschutz, Landwirtschaft, Gesundheit, privates Eigentum mit den Argumenten für das Vorhaben (zum Beispiel Verbesserung der Verkehrssicherheit, Sicherung der Energieversorgung) umfassend abzuwägen.
Wie können sich Bürger beteiligen?
Schon bevor die Bezirksregierung Münster das Planfeststellungsverfahren eröffnet, wirkt sie beim Antragsteller auf eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung hin. Das hat den Vorteil, dass die Planung eventuell besser auf die Betroffenen abgestimmt werden kann, bevor das Verfahren eröffnet wird. Das Planfeststellungsverfahren ist klar in den §§ 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz sowie in den jeweiligen Fachgesetzen (beispielweise im Bundesfernstraßen- oder Energiewirtschaftsgesetz) geregelt.
Die maßgeblichen Planunterlagen sind online auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Münster oder im zentralen UVP-Internetportal NRW und öffentlich in den beteiligten Gemeinden für einen Monat einsehbar. Jeder Bürger, dessen Belange durch das Vorhaben berührt wird, kann in diesem Zeitrahmen und noch einen Monat danach Einwendungen erheben. Die Unterlagen sind für die Betroffenen und die Öffentlichkeit leicht zugänglich, damit allen die Möglichkeit gegeben wird, sich zu beteiligen. Bevor das Verfahren eingeleitet wird, kontrolliert die Bezirksregierung Münster die Planunterlagen auf Vollständigkeit.
Erörterungstermin: Suche nach Lösungen
Beim Erörterungstermin werden dann die privaten Einwendungen und die Stellungnahmen der beteiligten Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange (TöB) und Umweltvereinigungen mit dem Antragsteller bis ins Detail erörtert. Der Termin ist eine mündliche, nicht öffentliche Verhandlung. Sie wird von der Bezirksregierung Münster geleitet. Bei der Erörterung wird keine Entscheidung getroffen, sondern sie hat vielmehr das Ziel, die Betroffenen umfassend zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Bedenken persönlich zu erläutern und Anregungen zu geben.
Die Planfeststellungsbehörde versucht dabei als Moderator im Wege einer gründlichen Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Interessen und Argumenten möglichst einvernehmliche Lösungen zu finden. Damit wird eine tragfähige Grundlage für eine transparente Entscheidung geschaffen.
Der Planfeststellungsbeschluss
Die Bezirksregierung Münster prüft die Sach- und Rechtslage abschließend und entscheidet, ob ein Beschluss erlassen wird. Die Betroffenen werden entweder per Post oder durch eine öffentliche Bekanntmachung (zum Beispiel im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster oder in der örtlichen Zeitung) informiert. Der Planfeststellungsbeschluss kann als förmlicher Verwaltungsakt unmittelbar beklagt werden.
Downloads
- Flyer „Verkehrsangelegenheiten. Die Planfeststellungsbehörde für Straßenbau, Straßenbahnen, Eisenbahnen und Energieversorgungsleitungen“ (pdf, 2.4 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Informationen zum Erörterungstermin (pdf, 41 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Leitfaden für eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung der Bezirksregierungen in NRW (pdf, 1.1 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Team für gute Bürgerbeteiligung – Jahresblick 2013/2014, Bezirksregierung Münster (pdf, 85 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)