Euroscheine und Hände

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Geldwäscheprävention


Besondere Hinweise für Verpflichtete

Geldwäsche – das klingt nach organisiertem Verbrechen und internationaler Kriminalität im ganz großen Stil. Betroffen sind aber nicht nur weltweit agierende Konzerne, sondern auch regional tätige Betriebe. Rechtschaffene Unternehmen werden von Krimi­nellen nicht selten missbraucht, um Geld zu waschen. Diese versuchen dabei, Investitionen zu tätigen, mit denen illegal erworbene Gewinne aus schweren Straftaten so in den legalen Wirtschafts­kreislauf eingeführt werden, dass die illegale Herkunft des Geldes nicht mehr nachvollzogen werden kann.

Dagegen wendet sich das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten – Geldwäschegesetz (GwG) und verpflichtet in Deutschland tätige Wirtschafts­akteure, bei der Geldwäscheprävention aktiv mitzuwirken. Das Geldwäschegesetz richtet sich an Personen und Unternehmen aus dem Finanzsektor (z.B. Banken) und dem sogenannten „Nichtfinanzsektor“ (alles andere). Die Betroffenen werden „Verpflichtete“ genannt.

Besondere Hinweise

Für die Verpflichteten aus dem Nichtfinanzsektor folgender Berufsgruppen finden Sie auf den gesonderten Themenseiten besondere Hinweise:

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