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Schutzgebiete


Kreis Steinfurt

Übersicht

Naturschutzgebietsverordnungen

Weitere Naturschutzgebiete sind durch Landschaftspläne des Kreises Steinfurt unter Schutz gestellt:

Landschaftsschutzgebietsverordnungen


Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Altkreis Tecklenburg vom 09.11.1963

An dieser Stelle finden Sie den weiterhin gültigen Verordnungstext der Schutzgebietsverordnung aus dem Jahr 1963. Die Abgrenzung der verschiedenen von der Verordnung erfassten Schutzgebiete wurde im Laufe der Jahre durch zahlreiche Änderungsverfahren angepasst.  Bitte beachten Sie, dass die Verordnung trotz ihres Alters gemäß § 79 Landesnaturschutzgesetz NRW in der Fassung der Änderungsverordnungen weitergilt.

Die aktuellen räumlichen Abgrenzungen finden Sie im GIS-Portal des Kreises Steinfurt. 


Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Altkreis Steinfurt vom 14.02.1969

An dieser Stelle finden Sie den weiterhin gültigen Verordnungstext der Schutzgebietsverordnung aus dem Jahr 1969. Die Abgrenzung der verschiedenen von der Verordnung erfassten Schutzgebiete wurde im Laufe der Jahre durch zahlreiche Änderungsverfahren angepasst.  Bitte beachten Sie, dass die Verordnung trotz ihres Alters gemäß § 79 Landesnaturschutzgesetz NRW in der Fassung der Änderungsverordnungen weitergilt.

Die aktuellen räumlichen Abgrenzungen finden Sie im GIS-Portal des Kreises Steinfurt. 


Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Altkreis Münster vom 12.08.1971

An dieser Stelle finden Sie den weiterhin gültigen Verordnungstext der Schutzgebietsverordnung aus dem Jahr 1971. Die Abgrenzung der verschiedenen von der Verordnung erfassten Schutzgebiete wurde im Laufe der Jahre durch zahlreiche Änderungsverfahren angepasst.  Bitte beachten Sie, dass die Verordnung trotz ihres Alters gemäß § 79 Landesnaturschutzgesetz NRW in der Fassung der Änderungsverordnungen weitergilt.

Die aktuellen räumlichen Abgrenzungen finden Sie im GIS-Portal des Kreises Steinfurt. 


Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen im Gebiet der Baumberge in des Kreises Coesfeld und Steinfurt vom 14.05.1974

An dieser Stelle finden Sie den weiterhin gültigen Verordnungstext der Schutzgebietsverordnung aus dem Jahr 1974. Die Abgrenzung der verschiedenen von der Verordnung erfassten Schutzgebiete wurde im Laufe der Jahre durch verschiedene Änderungsverfahren angepasst. Bitte beachten Sie, dass die Verordnung trotz ihres Alters gemäß § 79 Landesnaturschutzgesetz NRW in der Fassung der Änderungsverordnungen weitergilt.

Die Verordnung wurde auf dem Gebiet des Kreises Coesfeld durch Festsetzungen im Landschaftsplan abgelöst. Im Gebiet des Kreises Steinfurt wird sie künftig durch die sich noch im Unterschutzstellungsverfahren befindende LSG-Verordnung „Schöppinger Rücken“ aufgehoben.

Die aktuellen räumlichen Abgrenzungen finden Sie im GIS-Portal des Kreises Steinfurt.

Naturdenkmalverordnungen im Außenbereich

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