Ein Doodle zum Thema Fortbildung, Beratung und Weiterbildung

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Weitere Fortbildungsangebote

farbige Kachel mit Text Zusatzaufgaben

© Bezirksregierung Münster

Der Anzahl stetig wachsender Aufgaben für Schulen trägt das Dezernat Lehrkräftefortbildung auch mit der Ausweitung seines Angebotes Rechnung.
So finden sich hier unter anderem Lehrveranstaltungen zu den Themen Inklusion, Fortbildungen für Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen, Fortbildungen für Lehrerräte, Arbeitssicherheit in Schulen, Angebote für Beratungslehrer/innen, Lehrergesundheitstage, Schulsozialarbeit, Schulverwaltungsprogramme, Kirchliche Angebote (Zertifikatskurse) und weitere.


Angebote für Beratungslehrer/innen

Die Qualifikationserweiterung zielt auf eine Beratungstätigkeit in der Schule, die reflektiert, handlungsbezogen und flexibel wahrgenommen werden soll. Die dafür notwendigen Methoden- und Prozesskompetenzen werden im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Fortbildungsinhalte erworben.

Die Förderung von Team- und Kooperationsfähigkeit und die Vermittlung systemischer Ansätze im Rahmen der Beratungstätigkeit sind weitere zentrale Aufgaben der Fortbildungsmaßnahme.

Dies gilt für den Bereich der innerschulischen Kooperation mit Schulleitung, Schulsozialarbeitern, SV-Verbindungslehrkräften, Beraterinnen und Beratern zur Suchtvorbeugung und Drogenbekämpfung und auch für den Aufbau stabiler Kooperationsbeziehungen zu außerschulischen Einrichtungen.

Neben dem Erwerb spezifischer Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verschiedenen Beratungssituationen aus den Arbeitsbereichen von Beratungslehrkräften sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgende grundlegend Inhalte bearbeiten:

  • Beratungsverständnis, Beratungskonzepte, Beratungsform (Überblickwissen)
  • Gesprächsführung und Kommunikation
  • Rollenklärung und Aufgaben
  • Entwicklung von schulinternen Beratungskonzepten
  • Weiterentwicklung von Team- und Kooperationsfähigkeit
  • Kollegiale Beratung
  • Evaluation der Beratungsarbeit
  • Grundlagen der Netzwerkarbeit
  • Behandlung ausgewählter Beratungsfelder

Voraussetzungen zur Teilnahme an dieser Fortbildungsmaßnahme sind Team- und Kooperationsfähigkeit und die Bereitschaft, sich auf Arbeitsformen wie Rollenspiel, Simulation u.ä. einzulassen. Ein Teil der entsprechenden Wochentage zwischen den Fortbildungsveranstaltungen dient u.a. der Kleingruppen- und Konzeptarbeit.



Arbeitssicherheit in Schulen

Das Dezernat 46 der Bezirksregierung Münster bietet den Schulen und Lehrkräften im Bereich „Arbeitssicherheit in Schulen“ Fortbildungsveranstaltungen zu folgenden Themen an:

  • Gefahrstoffe
  • Strahlenschutz
  • Sicherer Umgang mit Maschinen, Werkzeugen und Werkstoffen im Technik-Unterricht

Fortbildungen für

  • Gefahrstoffbeauftragte werden in unregelmäßigen Abständen (in der Regel in Zusammenarbeit mit der Unfallkasse NRW) angeboten und durchgeführt. Die Termine werden in unserem Fortbildungskatalog veröffentlicht.
  • Strahlenschutzbeauftragte werden in der Regel

a) im Zeitraum zwischen Osterferien und Sommerferien und

b) im Zeitraum zwischen den Herbstferien und den Weihnachtsferien eines Schuljahres

angeboten.

Die Fortbildungen für den Ersterwerb dauern 2 Tage, diese Fortbildungen sind in Absprache mit der Leitung des Dezernats Lehrerausbildung auch für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst geöffnet.

Die Lehrkräfte, die an der Fortbildung erfolgreich teilgenommen haben, erhalten ein Zertifikat, das nach spätestens 5 Jahres aufgefrischt werden muss, um seine Gültigkeit zu erhalten. Bei Fristüberschreitung ist ein Neuwerb erforderlich. Über Ausnahmen entscheidet das für den Arbeitsschutz zuständige Dez. 55: https://www.bezreg-muenster.de/de/arbeitsschutz/strahlenschutz/index.html.

Der Auffrischungskurs im Strahlenschutz dauert einen Tag.

  • Lehrkräfte zum sicheren Umgang mit Maschinen, Werkzeugen und Werkstoffen im Technik-Unterricht werden mehrmals im Schuljahr angeboten. Diese Fortbildung enthält neben theoretischen und rechtlichen Grundlagen einen hohen Praxisanteil im Umgang mit Werkzeugen, Maschinen und Werkstoffen. Dies erklärt die Dauer von 6 Ganztagen und die Begrenzung auf eine Teilnehmerzahl von max. 10 Personen.

Bitte beachten Sie, dass dieser Kurs keinen Ersatz für einen Zertifikatskurs Technik darstellt, in dem vor allem die Planung und Unterrichtsgestaltung im Vordergrund steht.

Alle Schulen der Sekundarstufen I und II werden zeitnah zur Ausschreibung sicherheitsrelevanter Fortbildungen per Dienstemail auf die Veröffentlichung von Ausschreibungen im jeweiligen Bereich hingewiesen.

Ihr Ansprechpartner ist:

Winfried Heuvers
Pädagogischer Mitarbeiter 
Telefon: 0251 411-4124
Telefax: 0251 411-84124

Wenn aktuelle Veranstaltungen geplant sind, finden Sie diese im Bereich "Arbeitssicherheit in Schulen" unter folgendem Link:

Bitte nutzen Sie ein Stichwort in der Suchmaske, z.B. Strahlenschutz, Fachkunde, oder radioaktiv, Gefahrstoffe, Werkzeuge, Maschinen, um schnell zu einem Treffer zu gelangen. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Schulleitungen regelmäßig über Ausschreibungen sicherheitsrelevanter Fortbildungen per Dienstemail informiert werden.


Berufliche Orientierung – KAoA (Kein Abschluss ohne Anschluss)

Das Dezernat 46 der Bezirksregierung Münster bietet den Schulen und Lehrkräften im Bereich „Berufliche Orientierung – KAoA“ jährlich eine Qualifizierungsmaßnahme zu folgenden Themen an:

  • Prozesse und Strukturen in KAoA
  • BO-Kompetenzen, BO-Curriculum und Qualitätssicherung: Vom Konzept zum Curriculum
  • Portfolioinstrument und Potenzialanalyse    
  • Berufsfelderkundung und Praxisphasen
  • Langzeitpraktika
  • Genderaspekte der Berufswahl und in der Beratung
  • Beratung, Anschlussvereinbarung und EckO
  • Anschlussmöglichkeiten und Bewerbungsphase
  • KAoA-STAR als inklusiver Baustein in KAoA
  • Berufliche Orientierung in der Sek II
  • Agentur für Arbeit und Hochschulen als Akteure in der BO

Diese Übersicht dient als Anhaltspunkt und Leitfaden, wobei kurzfristig noch Änderungen möglich sind.

Die jährliche Qualifizierungsmaßnahme „StuBo neu im Amt“ startet i.d.R. zu Beginn jedes Schuljahres und ist auf fünf ganztägige Termine verteilt. Sie richtet sich an Lehrkräfte, die Ihre Aufgabe als Koordinatorinnen und Koordinatoren für Berufliche Orientierung neu übernommen haben.

Alle Schulen werden zeitnah zur Ausschreibung per Dienstmail auf die Veröffentlichung der Ausschreibung und die entsprechende Anmeldemöglichkeit hingewiesen.

Ihr Ansprechpartner ist:

Michael Leicht
Bezirkskoordinator KAoA – Berufliche Orientierung
Telefon: 0251 411-4231
E-Mail: michael.leicht@brms.nrw.de

Wenn aktuelle Veranstaltungen geplant sind, finden Sie diese im Bereich „Berufliche Orientierung“ unter folgendem Link:

Taucht der Oberpunkt „Berufliche Orientierung“ nicht auf, sind aktuell keine Veranstaltungen zu diesem Themenkreis ausgeschrieben. Bitte schauen Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut nach.



Fortbildungen für Lehrerräte

Zur Vorbereitung auf die Wahrnehmung der Rechte für die Beteiligung des Lehrerrats an den Entscheidungen der Schulleiterin oder des Schulleiters gemäß § 69 Abs. 4 SchulG wird den Mitgliedern der Lehrerräte eine Qualifizierung angeboten.

Die Teilnahme an der Qualifizierung liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Den Mitgliedern der Lehrerräte ist gemäß § 69 Abs 6 Satz 3 SchulG die Teilnahme zu ermöglichen.

Für die Teilnahme an den Qualifizierungen der Lehrerverbände/Gewerkschaften ist Sonderurlaub gemäß § 4 Abs. 1 Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) zu erteilen. Der besondere Ausnahmefall gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 SUrlV ist gegeben. Es besteht Anspruch auf Kostenerstattung nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes. Für Lehrkräfte im Beamtenverhältnis finden die Vorschriften des Abschnitts V „Unfallfürsorge“ des Beamtenversorgungsgesetzes Anwendung. Lehrkräfte im Tarifbeschäftigtenverhältnis unterliegen den Bestimmungen der „Gesetzlichen Unfallversicherung“ gemäß Sozialgesetzbuch VII.

Die Reisekosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer tragen die Schulen. Die Bezirksregierung erstattet den Schulen die verauslagten Reisekosten auf Antrag.








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