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Hauptschulen, Realschulen
Hauptschulen
Die Hauptschule, Ende der 1960er Jahre aus der sogenannten Oberstufe der Volksschule hervorgegangen, vermittelt den Schülerinnen und Schülern als allgemeinbildende, weiterführende Schule im Rahmen des gegliederten Schulsystems eine grundlegende allgemeine Bildung, die insbesondere auf eine Berufsorientierung und Lebensplanung vorbereitet.
Angesichts der Veränderungen in Wissenschaft und Technik sowie in Politik und Gesellschaft sind individuelles Lernen, Lernen mit neuen Medien und interkulturelles Lernen zentrale Anliegen einer fundierten und zeitgemäßen Hauptschulbildung. Die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, Betriebspraktika sowie die Kooperation mit der Berufsberatung, der Wirtschafts- und Arbeitswelt und dem Berufskolleg dienen einer umfassenden Berufswahlorientierung.
Die Hauptschule umfasst in der Regel die Klassenstufen 5 bis 9 beziehungsweise 10 im Bereich der Sekundarstufe I und wird mit dem Hauptschulabschluss (Berufsschulreife) abgeschlossen. Sie existiert noch in sechs Bundesländern als eigenständige Schulform. In diesen Ländern gilt sie als Regelschule, muss somit von den Schulträgern obligatorisch angeboten werden und ist zugleich Pflichtschule.
Neben dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) können in der Hauptschule alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden, also auch der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und bei erfolgreichem Besuch der Klasse 10 Typ B der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife). Mit diesem kann gegebenenfalls auch die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erlangt werden.
Durch den sogenannten Schulkonsens in NRW wurden und werden zahlreiche neue Gesamt- und Sekundarschulen gegründet. Diese Neugründungen in Verbindung mit der demografischen Entwicklung der Schülerzahlen bleiben nicht ohne Auswirkungen auf die Hauptschulen im Regierungsbezirk Münster. Zahlreiche Schulen wurden bereits geschlossen, viele befinden sich derzeit in der Auflösung.
In den 75 zum Teil auslaufenden Hauptschulen und drei Hauptschulzweigen der Verbundschulen des Regierungsbezirks Münster werden mehr als 16.000 Schülerinnen und Schüler von über 1.700 Lehrkräften unterrichtet.
Obere Schulaufsicht für Hauptschulen
Als obere Schulaufsicht ist das Dezernat 42 für die Hauptschulen im Regierungsbezirk zuständig und betreut diese in allen schulfachlichen Angelegenheiten. Der oberen Schulaufsicht obliegt insbesondere die Sicherung der fachlichen Anforderungen im Unterricht.
Die Aufgaben des Dezernats beinhalten unter anderem die Beratung und Unterstützung der Schulen und der Schulträger bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, die Förderung der Kooperation mit außerschulischen Partnern, die Bereitstellung personeller Ressourcen sowie die Kontrolle über die Einhaltung verbindlicher Vorgaben.
Untere Schulaufsicht für Hauptschulen
Die untere Schulaufsicht für Hauptschulen liegt bei den Schulämtern für die Kreise und kreisfreien Städte. Sie sollte zunächst bei allen Angelegenheiten einzelner Schülerinnen und Schüler sowie allen Themen, die sich aus Fragestellungen zur Einzelschule ergeben, angesprochen werden.
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- Bildungsportal NRW – Themenschwerpunkt Bildungsportal NRW – Themenschwerpunkt Inklusion (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Bildungsportal NRW – Themenschwerpunkt Ganztagsschulen der Sekundarstufe I (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Bildungsportal NRW – Standardsicherung (Zentrale Prüfungen/Klausuren mit zentral gestellten Aufgaben) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)