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Entlastungsmöglichkeiten im Schulalltag
Konferenzen und Dienstbesprechungen
Problem / Beispiel
Eine Vielzahl von Konferenzen können eine zusätzliche Belastung darstellen. Viele Lehrkräfte nehmen Lehrerkonferenzen, Fachkonferenzen und Dienstbesprechungen als Belastung wahr, obwohl sie zum Dienstgeschäft von Lehrerinnen und Lehrern gehören. Dabei können verschiedene Faktoren wie z.B. die Taktung, die Dauer, die Themendichte oder das Kommunikationsklima das Belastungsempfinden beeinflussen.
Tipp / Good Practice
Entlastung durch Reduktion, Transparenz, Verlässlichkeit und Struktur
Die im Folgenden aufgeführte Sammlung von Ideen und Tipps kann entsprechend an die eigene schulische Situation angepasst werden und kann in der Lehrerkonferenz vereinbart werden.
- Spätestens zu Beginn eines Schuljahres wird im Dialog mit dem Kollegium ein Jahresterminplan / Jahresarbeitsplan in der Lehrerkonferenz erarbeitet und veröffentlicht;
- Die Anzahl und der Umfang von Konferenzen wird auf ihre Notwendigkeit hin überprüft;
- Die Tagesordnung wird mit zeitlichem Vorlauf erstellt und auf ihre Machbarkeit hin gecheckt;
- Tagesordnungspunkte sollten in der Regel eine Information, eine Erarbeitung / Beratung, eine Diskussion und / oder eine Abstimmung / einen Beschluss beinhalten;
- Die Tagesordnung sieht einen Zeitrahmen für jeden TOP und für die gesamte Sitzung vor;
- Eine zu berücksichtigende Regelung bezüglich der Konferenzteilnahme von teilzeitbeschäftigten Lehrkräftenfindet sich im Teilzeit-Papier der Schule wieder;
- Nachträglich (nach Versand der Einladung zur Konferenz) eingebrachte Konferenzthemen werden nur besprochen, wenn der vorgegebene Zeitrahmen eingehalten wird;
- Die Diskussionen werden von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wertschätzend und sachorientiert geführt.
Rechtliche Betrachtung
Konferenzen und Dienstbesprechungen sind in §§ 62 - 75 SchulG NRW geregelt. Die Schulkonferenz kann ergänzende Verfahrens- und Wahlvorschriften erlassen.
Regelungen für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte finden sich in der § 17 ADO NRW und sollten in einem schulinternen Teilzeitkonzept konkretisiert werden. Die Bezirksregierung Münster hat „Allgemeine schulformübergreifende Empfehlungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer“ auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Hinweise zur Unterscheidung von Konferenzen und Dienstbesprechungen sind in § 23 Abs. 5 ADO NRW formuliert.
Im Rahmen der Schulleiterqualifizierungsmaßnahme stellt die Leitung von Lehrerkonferenzen einen Bestandteil der Maßnahme dar.
In Fortbildungsformaten, die auf den Adressatenkreis der erweiterten Schulleitung („Mittleres Management“) ausgerichtet sind, ist „salutogenes Leiten“ fester Bestandteil der einzelnen Fortbildungsmodule.
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