Würfel mit dem Aufdruck Stressfull - stressles

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Entlastungsmöglichkeiten im Schulalltag


Erreichbarkeit der Schulleitung

Problem / Beispiel 

Im Schulalltag können immer wieder Situationen entstehen, bei denen die Notwendigkeit für Kolleginnen und Kollegen besteht, ein Schulleitungsmitglied kurzfristig zu erreichen. Beispielsweise kann eine Schülerin oder ein Schüler ein schwerwiegendes Fehlverhalten zeigen, auf das unmittelbar reagiert werden muss.

Tipp / Good Practice

Grundsätzlich sollte die Schulleitung einen Präsenzplan vereinbaren, der die Unterrichtszeiten abdeckt und dem Sekretariat beziehungsweise dem Lehrerkollegium zur Verfügung steht. Darüber hinaus kann die Einrichtung eines Notfallhandys hilfreich sein.  Die Telefonnummer sollte lediglich für im Kollegium abgestimmte Notfälle genutzt werden. Auf diese Weise wird sowohl die Schulleitung (Präsenz) als auch das Kollegium (Erreichbarkeit der Schulleitung) entlastet.

Rechtliche Betrachtung

Die Vertretung der Schulleitung ist geregelt in § 32 ADO NRW und in § 60 Abs. 2 SchulG NRW. Für Gesamtschulen gilt zusätzlich die Vertretungsregelung gemäß RdErl. V. 20.12.1990 (BASS 21-02 Nr.3). Die Beauftragung zur Vertretung kann insbesondere bei einem Bereitschaftsplan für das Notfallhandy einmalig vorab erfolgen und wird dann durch den Bereitschaftsplan dokumentiert. In Einzelfällen, zum Beispiel bei spontaner Vertretung eines Außentermins, kann die Beauftragung auch in mündlicher Form erfolgen.

Zusätzliche Informationen

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Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

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