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A – Z der Schulabteilung
Wahrung des Neutralitätsgebots
Wahlkampf, beamtenrechtliche Pflichten – Besuch von Politikern in der Schule
Im Zusammenhang mit den anstehenden Wahlen zum Landtag Nordrhein-Westfalen am 14. Mai 2017 und zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017 stellen sich im Schulalltag zahlreiche Fragen zur Umsetzung des in § 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen formulierten Bildungs- und Erziehungsauftrages und der Wahrung des Neutralitätsgebots.
Wahlkämpfe können für viele Schulen Anlass sein, die Bedeutung und die Aufgaben der Politik für das Zusammenleben der Menschen im Staat und in der Gesellschaft mit Schülerinnen und Schülern zu diskutieren. Dabei ist darauf zu achten, dass die Unparteilichkeit der Schule nicht beeinträchtigt wird. Zu dieser Thematik ist eine Rundverfügung der Abteilung für Schule, Kultur und Sport der Bezirksregierung Münster an alle öffentlichen Schulen im Bezirk versandt worden.
Rechtsvorschriften
- Rundverfügung der BR Münster vom 6.3.2017 – Besondere beamtenrechtliche Plichten in Wahlkampfzeiten/Besuch von Politikern in der Schule (pdf, 206 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Hinweise des Schulministeriums NRW – „Unparteilichkeit von Schulen/Besuch von Politikern in Schulen“ (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Zusätzliche Informationen
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