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A – Z der Schulabteilung
Auslandsschuldienst
Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen haben die Möglichkeit im vermittelten Auslandsschuldienst tätig zu sein.
Lehrtätigkeit für beamtete Lehrkräfte
In einem Beamtenverhältnis zum Land Nordrhein-Westfalen stehende Lehrkräfte können als Auslandsdienstlehrkraft, Bundesprogrammlehrkraft, Landesprogrammlehrkraft oder Ortslehrkraft im Ausland eingesetzt werden.
Lehrtätigkeit für tarifbeschäftigte Lehrkräfte
Für Lehrkräfte, welche auf der Grundlage des Tarifvertrags der Länder (TV-L), beim Land Nordrhein-Westfalen beschäftigt sind, kommt vorrangig eine Tätigkeit als Bundesprogrammlehrkraft oder Landesprogrammlehrkraft in Frage.
Lehrkräfte beider Beschäftigungsgruppen können im Rahmen des Landeslehrerentsendeprogramms in den Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas (MOE), in Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion (GUS) sowie in China tätig werden. Im Rahmen dieses Entsendeprogramms gelten besondere Vereinbarungen hinsichtlich der Vermittlung von Lehrkräften. Über die Bedingungen und Voraussetzungen können sich Lehrkräfte auf den Seiten des Schulministeriums informieren.
Bei jeder Bezirksregierung gibt es einen auslandsschulfachlichen Dezernenten, der in allen Fragen des Auslandsschulwesens informiert und berät.
Funktionsstellen
Ausschreibungen für Funktionsstellen im Ausland werden auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen veröffentlicht.
Weitere Informationen zum Thema Auslandsschuldienst finden Sie auf der Internetseite des Schulministeriums.
Zusätzliche Informationen
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