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Pressemitteilungen
21.03.2024
Teilsperrung der Ems für den Kanu- und Bootverkehr
Münster. Wegen einer Bundeswehrübung sperrt die Bezirksregierung Münster in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde ab der kommenden Woche einen Teilabschnitt der Ems im Bereich des Übungsgeländes Dorbaum. Für Kanus und allen anderen sich auf dem Wasser bewegenden Fahrzeuge sowie für die Badenutzung gilt die Sperrung vom 25. März bis zum 19. April. Hiervon ausgenommen sind Samstage und Sonntage sowie die in Nordrhein-Westfalen geltenden gesetzlichen Feiertage.
Die Sperrung betrifft die Wasserfläche und den Uferbereich der Ems, Teilabschnitt Münster-Dorbaum, von der Ein- und Ausstiegstelle „MS1“ (Handorf-Dorbaum) bis „ST1“ (Schifffahrter Damm/ Alte Schifffahrt) sowie im Bereich der Kanuumtragemöglichkeit an der Friedenswegbrücke (Dorbaum Westbevern). Für die restlichen Abschnitte der Ems gelten die üblichen Regelungen zur Befahrung.
Die Bezirksregierung Münster warnt ausdrücklich davor, die Sperrung zu missachten, nach Angaben der Bundeswehr besteht durch das Übungsvorhaben für Unbeteiligte Lebensgefahr. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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