Service-Navigation und Suche
Hauptinhalt
Pressemitteilungen
29.02.2024
Münster: Bezirksregierung informiert über Aufgabe und Leben in der künftigen ZUE
Münster. Im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Münster zum Bebauungsplan Nr. 619 Mauritz-Ost – östl. Am Pulverschuppen zur Errichtung einer neuen Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes für Geflüchtete (ZUE) hat die Bezirksregierung Münster als Betreiber der Einrichtung über Alltag und Leben in einer künftigen ZUE berichtet.
Zum Hintergrund: Seit 2017 betreibt die Bezirksregierung Münster eine ZUE mit einer Kapazität von aktuell 995 Plätzen auf dem Gelände der früheren York-Kaserne im Stadtteil Gremmendorf. 2018 hat die Stadt beschlossen, dem Land eine neue ZUE im Bereich Pulverschuppen zur Verfügung zu stellen, um das frühere Kasernengelände zu einem integrierten Stadtquartier umstrukturieren zu können. Die künftige ZUE soll dann allerdings über nur noch 500 Plätze verfügen.
Im Aufnahmesystem des Landes Nordrhein-Westfalen ist eine ZUE die dritte Station für Geflüchtete: Zunächst erfolgt in der Regel die Registrierung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (kurz LEA) in Bochum, wo die Schutzsuchenden ihr Asylgesuch äußern und erkennungsdienstlich behandelt werden. Von dort aus werden die Schutzsuchenden meist innerhalb weniger Stunden einer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) zugewiesen. In dieser zweiten Station des Aufnahmesystems wird eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt. Dort findet auch die förmliche Asylantragstellung und soweit möglich auch die Anhörung über die Asylgründe in einer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge statt. Der Aufenthalt in einer EAE dauert in der Regel zwischen 7 und 10 Tagen.
Nach Abschluss aller Aufnahmeformalitäten erfolgt die Zuweisung (für NRW zentral durch die Bezirksregierung Arnsberg) in eine Zentrale Unterbringungseinrichtung. Die ZUE hat einen deutlich höheren und besseren Unterbringungsstandard als eine kurzfristig nutzbare Notunterkunft. Asylsuchende unterliegen nach den Vorschriften des Asylgesetzes grundsätzlich einer Wohnverpflichtung in einer Landesaufnahmeeinrichtung. Die Dauer der Wohnverpflichtung ist abhängig vom Ausgang des Asylverfahrens. Sie beträgt für abgelehnte Asylbewerberinnen und -bewerber maximal 24 Monate, für Familien mit minderjährigen Kindern maximal 6 Monate. Wenn im Rahmen des Asylverfahrens positiv über ein Bleiberecht entschieden wurde oder der Zeitrahmen der maximalen Aufenthaltsdauer erschöpft ist, erfolgt die Zuweisung an eine Kommune. Ein dauerhafter Aufenthalt in einer ZUE ist ausgeschlossen.
Die Zentralen Unterbringungseinrichtungen des Landes werden als Gemeinschaftsunterkünfte betrieben. In den ZUEn werden Grundleistungen wie Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt als Sachleistungen erbracht. Standard ist die Unterbringung in Mehrbettzimmern. Besonderes Augenmerk liegt bei der Unterbringung auf dem Schutz vulnerabler Personen. Ein Gewaltschutzkonzept schützt insbesondere alleinreisende Frauen, Kinder und Familien. In den ZUEn des Landes werden zahlreiche Unterstützungs- und Betreuungsangebote vorgehalten. Diese reichen von einer unabhängigen Asylverfahrensberatung und Sprachkursen bis zu einem schulnahen Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche, bei dem viele Minderjährige erstmals in Kontakt mit der deutschen Sprache und dem Schulsystem kommen. Alle ZUEen verfügen über eine Sanitätsstation, die erste Anlaufstelle für medizinische Bedarfe ist.
Die Bezirksregierung Münster betreibt im Auftrag des Landes mehrere Zentrale Unterbringungseinrichtungen sowie Notunterkünfte sowohl für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine als auch für Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Aktuell hält die Bezirksregierung Münster in Castrop-Rauxel, Dorsten, Gladbeck, Ibbenbüren, Marl, Münster und Schöppingen Unterbringungseinrichtungen für rund 5.000 Menschen vor. Weitere Standorte sind in Planung und werden unter anderem Notunterkünfte durch ZUEn ersetzen. Gemeinsam mit engagierten Partnern - dazu gehören die großen Sozialverbände sowie weitere professionelle Dienstleister, aber auch viele ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger – verfügt die Bezirksregierung über jahrzehntelange Erfahrung in der Gemeinschaftsunterbringung von Geflüchteten. Sie bietet all diesen Menschen ein Zuhause auf Zeit in einem geschützten Raum. Dazu gehört ein umfangreiches Beratungs- und Betreuungsangebot, das Garant für ein friedliches und sicheres Miteinander in diesen Einrichtungen ist.
In den Unterbringungseinrichtungen wird die Bezirksregierung dabei zudem von zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern unterstützt. An allen Standorten bietet die Bezirksregierung Gesprächskreise mit örtlichen Initiativen und ein Umfeld-Management an, das schon im Vorfeld denkbare Konflikte und Missverständnisse ausräumen soll.
Eine ZUE entlastet die jeweilige Standortkommune, da die Plätze in der ZUE 1:1 auf die kommunale Unterbringungsverpflichtung angerechnet werden und das Land alle Kosten trägt. Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Beschulung der meist nur wenige Wochen in der Einrichtung befindlichen Kinder. Die Unterbringung in einer ZUE entlastet zudem den kommunalen Wohnungsmarkt um die Zahl der jeweils vorgehaltenen Plätze.