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© Bezirksregierung Münster


28.04.2023
Haushalte 2023 der Kreise, kreisfreien Städte und Kommunen

Die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Münster trägt dafür Sorge, dass Kommunen im Regierungsbezirk ihre Selbstverwaltung im Rahmen des geltenden Rechts ausüben. Die Schwerpunkte der Kommunalaufsicht liegen in der Allgemeinen Kommunalaufsicht und der Finanzaufsicht.

Die Bezirksregierung Münster prüft im Rahmen der Finanzaufsicht haushaltsrechtliche Satzungen und Sicherungskonzepte.

Die Behörde ist zuständig für die Überprüfung der Haushalte der Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf sowie für die drei kreisfreien Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Münster. 

Die Pressemitteilungen zu den einzelnen Haushalten werden nach Abschluss der Prüfungen an dieser Stelle gesammelt veröffentlicht:


Gemeinde Laer: Haushaltssanierungsplan genehmigt (06.02.2023)

Pressemitteilung vom 06.02.2023

Münster/Laer. Die Bezirksregierung Münster hat am 24. Januar die sechste und damit letzte Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes der Gemeinde Laer für das Jahr 2023 genehmigt.

Gesamterträge in Höhe von 14,65 Millionen Euro stehen Gesamtaufwendungen von 14,53 Millionen Euro gegenüber. Somit beträgt der Jahresüberschuss rund 123.000 Euro. Der Haushalt ist damit ausgeglichen. Hierzu haben die Mittel aus dem Haushaltssanierungsplan mit einem Konsolidierungsvolumen von 136.300 Euro beigetragen.

Die Gemeinde Laer nimmt freiwillig an der dritten Stufe des Stärkungspaktes Stadtfinanzen teil. Sie schreibt ihren Sanierungsplan seit dem Jahr 2017 jährlich bis 2023 fort. Im Jahr 2017 hat sie hierfür einmalig eine Konsolidierungshilfe des Landes erhalten. Die Teilnahme am Stärkungspakt und die strikte Haushaltsdisziplin der Gemeinde haben dafür gesorgt, dass die 2014 eingetretene bilanzielle Überschuldung mit dem Jahresabschluss 2018 bereits wieder abgebaut und Eigenkapital aufgebaut werden konnte. Mit den Jahresabschlüssen 2019 bis 2021 konnte das Eigenkapital durch weiterer Jahresüberschüsse gestärkt werden. Jedoch wird die Eigenkapitalausstattung der Gemeinde im kreisweiten Vergleich weiterhin als gering eingestuft.

Mit dem Haushaltsplan 2023 wird erneut ein positives Jahresergebnis erwartet. Die Gemeinde Laer hat in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sie auch ohne Konsolidierungshilfe des Landes einen ausgeglichenen Haushalt erreichen kann.

Stadt Bottrop: Haushalt bestätigt (31.01.2023)

Pressemitteilung vom 31.01.2023

Münster/Bottrop. Der Haushalt 2023 der Stadt Bottrop wurde von der Bezirksregierung Münster geprüft und nun bestätigt.

Der Rat der Stadt Bottrop hatte am 13. Dezember 2022 den Haushalt für das Jahr 2023 beschlossen. Gesamterträgen in Höhe von 488,7 Millionen Euro stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 488,3 Millionen Euro gegenüber. Somit ist ein Jahresüberschuss von 400.000 Euro zu erwarten. Der Haushalt 2023 ist damit ausgeglichen.

2023 ist das zweite Haushaltsjahr nach dem Auslaufen des Stärkungspakts Stadtfinanzen. Durch die Teilnahme am Stärkungspakt hat die Stadt Eigenkapital aufgebaut und dies der allgemeinen Rücklage beziehungsweise der Ausgleichsrücklage zugeführt. Dieses Eigenkapital ist als Puffer für künftige Belastungen von großer Bedeutung. Für die Jahre der mittelfristigen Finanzplanung hat die Stadt in den Jahren 2024 und 2025 eine „schwarze Null“, also einen ausgeglichenen Haushalt, und in 2026 weitere knappe Jahresüberschüsse eingeplant.

Bottrop wird 2023 Investitionen in Höhe von 79,3 Millionen Euro, insbesondere für Baumaßnahmen im Schulsektor und im KiTa-Ausbau, tätigen.

Die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie rücken tendenziell in den Hintergrund. Die aktuelle Situation ist jedoch weiterhin krisengeprägt. Insbesondere die Belastungen durch den Ukraine-Krieg schlagen sich auch in der Stadt Bottrop im Haushalt nieder.

Weitere Herausforderungen für die Stadt sind neue Aufgaben und steigende Aufwendungen im Bereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hier kann die Stadt teilweise mit Erstattungen von Land und Bund rechnen. Zudem belasten den Haushalt steigende Zinsaufwendungen und die Neuaufnahme von Liquiditätskrediten aktuell und mittelfristig.

Stadt Münster: Haushalt bestätigt (08.02.2023)

Pressemitteilung vom 08.02.2023

Münster. Der Haushalt 2023 der Stadt Münster wurde von der Bezirksregierung Münster geprüft und nun bestätigt.

Der Rat der Stadt Münster hatte am 14. Dezember 2022 den Haushalt für das Jahr 2023 beschlossen. Gesamterträge in Höhe von 1,419 Milliarden Euro stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 1,474 Milliarden Euro gegenüber. Somit zeichnet sich ein Jahresfehlbetrag von 55,2 Millionen Euro ab. Durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ist der Haushalt dennoch fiktiv ausgeglichen.

Die Plandaten sehen einen Verbrauch der Ausgleichsrücklage im Jahr 2024 vor. Daher könnte bereits der Haushalt 2024 einer aufsichtlichen Genehmigung durch die Bezirksregierung bedürfen. Die noch im Vorjahr ungebremst dargestellte Verringerung der Allgemeinen Rücklage wird in den Planjahren 2025 und 2026 abgemildert und lässt eine positivere Tendenz erkennen.

Die Stadt Münster wird für das Haushaltsjahr 2023 und die Planjahre bis 2026 Investitionen in Höhe von 931,7 Millionen Euro, insbesondere für Baumaßnahmen, tätigen.

Die finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie rücken tendenziell in den Hintergrund. Die aktuelle Situation ist jedoch weiterhin krisengeprägt. Insbesondere die Belastungen durch den Ukraine-Krieg schlagen sich auch in der Stadt Münster im Haushalt nieder.

Wesentliche Ursache für die geplanten Jahresfehlbeträge bleibt das fortbestehende Missverhältnis von Erträgen und Aufwendungen. Auch die weiter zunehmende hohe Ertragskraft der Stadt Münster reicht hier nicht aus, um die stetig steigenden Aufwendungen zu decken.

Kreis Borken: Haushalt bestätigt (28.04.2023)

Pressemitteilung vom 28.04.2023

Münster. Der Haushalt 2023 des Kreises Borken wurde von der Bezirksregierung Münster geprüft und mit dem beschlossenen Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage in Höhe von 24,3 Prozent genehmigt. Der Hebesatz der Jugendamtsumlage wurde vom Kreis Borken auf 25,3 Prozent festgesetzt.

Gesamterträgen in Höhe von 687,519 Millionen Euro stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 691,641 Millionen Euro gegenüber. Somit zeichnet sich ein Jahresfehlbetrag von rund 4,122 Millionen Euro ab. Durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ist der Haushalt dennoch fiktiv ausgeglichen.

Der Umlagesatz der Kreisumlage wurde gegenüber dem Vorjahr um 1,4 Prozentpunkte erhöht. Der Umlagesatz der Jugendamtsumlage sinkt gegenüber dem Vorjahr um 1,3 Prozentpunkte.

Der Kreis Borken wird für das Haushaltsjahr 2023 Investitionen in Höhe von rund 48,3 Millionen Euro, insbesondere für Baumaßnahmen im Straßen- und Radwegbau, tätigen.

Der Kreis hat in diesem Jahr Gebrauch von der gesetzlichen Regelung über die Isolierungsmöglichkeit der aufgrund des Krieges in der Ukraine entstehenden Schäden im Haushalt gemacht. Es wurde ein Betrag in Höhe von 873.000 Euro über den außerordentlichen Ertrag isoliert.

Die Planjahre 2024 bis 2026 sind ausgeglichen dargestellt.

Kreis Coesfeld: Haushalt bestätigt (30.03.2023)

Pressemitteilung vom 30.03.2023

Münster/Kreis Coesfeld. Der Haushalt 2023 des Kreises Coesfeld wurde von der Bezirksregierung Münster geprüft und nun bestätigt. 

Gesamterträgen in Höhe von 462,596 Millionen Euro stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 467,956 Millionen Euro gegenüber. Somit zeichnet sich ein Jahresfehlbetrag von 5,360 Millionen Euro ab. Durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ist der Haushalt dennoch fiktiv ausgeglichen. Wie in den Vorjahren hat sich der Kreis auch für das Haushaltsjahr 2023 entschieden, sein Eigenkapital in Anspruch zu nehmen, um die kreisangehörigen Kommunen zu entlasten.

Der Umlagesatz der Kreisumlage konnte gegenüber dem Vorjahr um 1,0 Prozentpunkte auf 27,5 Prozent gesenkt werden. Unter Berücksichtigung gestiegener Umlagegrundlagen ergibt sich dennoch ein um 6,633 Millionen Euro höherer Zahlbetrag.

Der Umlagesatz der Jugendamtsumlage sinkt um 1,02 Prozentpunkte auf 21,41 Prozent. Der Zahlbetrag steigt um 1,741 Millionen Euro auf 45,206 Millionen Euro.

Der Kreis hat in diesem Jahr Gebrauch von der gesetzlichen Regelung über die Isolierungsmöglichkeit, der aufgrund des Krieges in der Ukraine und der Corona-Krise entstehenden Schäden, im Haushalt gemacht. Es wurde ein Betrag in Höhe von 3,835 Millionen Euro über den außerordentlichen Ertrag isoliert.

Kreis Recklinghausen: Haushalt bestätigt (21.03.2023)

Pressemitteilung vom 21.03.2023

Münster/Kreis Recklinghausen. Der Haushalt 2023 des Kreises Recklinghausen wurde von der Bezirksregierung Münster geprüft und mit dem beschlossenen Hebesatz der Kreisumlage in Höhe von 34,80 Prozent bestätigt.

Gesamterträgen in Höhe von 1,377 Milliarden Euro stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 1,384 Milliarden Euro gegenüber. Somit zeichnet sich ein Jahresfehlbetrag von 7,395 Millionen Euro ab. Durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ist der Haushalt dennoch fiktiv ausgeglichen.

Der Kreis Recklinghausen wird für das Haushaltsjahr 2023 Investitionen in Höhe von 79,118 Millionen Euro tätigen. Schwerpunkte des diesjährigen Investitionsprogramms sind insbesondere Baumaßnahmen an den Berufskollegs und am Kreishaus, der Bau von Brücken und Straßenbaumaßnahmen sowie eine geplante Finanzanlage.

Für die Jahre 2024 bis 2026 sind Fehlbeträge in einer Gesamthöhe von 51,089 Millionen Euro eingeplant. Diese sollen durch die entsprechenden Verringerungen der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden können, sodass auch diese Haushaltsjahre fiktiv ausgeglichen sind. 

Kreis Steinfurt: Haushalt bestätigt (02.03.2023)

Pressemitteilung vom 02.03.2023

Münster/Kreis Steinfurt. Der Haushalt 2023 des Kreises Steinfurt wurde von der Bezirksregierung Münster geprüft und nun bestätigt.

Gesamterträgen in Höhe von 759,6 Millionen Euro stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 761,6 Millionen Euro gegenüber. Somit ist ein geplanter Jahresfehlbetrag von zwei Millionen Euro zu erwarten.

Der Kreis nutzt die gesetzlichen Möglichkeiten zur Isolierung der Belastungen aus der Corona-Krise und dem Ukraine-Krieg, um den Haushalt zu entlasten. Diese Effekte werden allerdings die Haushalte ab 2026 belasten, da ab diesem Jahr ein Abbau der isolierten Belastungen erfolgen muss.

Die Jahre der mittelfristigen Ergebnisplanung werden mit ausgeglichenen Jahresergebnissen geplant.

Kreis Warendorf: Haushalt bestätigt (02.03.2023)

Pressemitteilung vom 02.03.2023

Münster/Kreis Warendorf. Der Haushalt 2023 des Kreises Warendorf wurde von der Bezirksregierung Münster geprüft und mit dem beschlossenen Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage in Höhe von 30,80 Prozent bestätigt. Der Hebesatz der Jugendamtsumlage wurde auf 20 Prozent festgesetzt.

Gesamterträge in Höhe von 544,696 Millionen Euro stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 549,359 Millionen Euro gegenüber. Somit zeichnet sich ein Jahresfehlbetrag von 4,662 Millionen Euro ab. Durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage ist der Haushalt dennoch fiktiv ausgeglichen.

Der Kreis Warendorf wird für das Haushaltsjahr 2023 Investitionen in Höhe von 45,059 Millionen Euro, insbesondere für Baumaßnahmen im Straßenbau und im Radwegbau, tätigen.

Wesentliche Ursache für die geplanten Jahresfehlbeträge sind steigende Einzelfallkosten. Zusätzliche Aufgaben in den Bereichen Soziales sowie Kinder-, Jugend- und Familienhilfe belasten den Haushalt und erfordern den zusätzlichen Einsatz von Personal.

Der Kreis hat in diesem Jahr Gebrauch von der gesetzlichen Regelung über die Isolierungsmöglichkeit, der aufgrund des Krieges in der Ukraine entstehenden Schäden, im Haushalt gemacht. Es wurde ein Betrag in Höhe von 3,86 Millionen Euro über den außerordentlichen Ertrag isoliert. Dieser soll dann vollständig im Jahr 2026 über die Allgemeine Rücklage erfolgswirksam abgeschrieben werden.

Seit 2017 arbeitet der Kreis Warendorf an einem konsequenten Abbau der Verschuldung im investiven Bereich, was eine grundsätzlich positive Tendenz erkennen lässt.

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