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Der Regionalrat Münster tagt im Freiherr-vom-Stein-Sitzungssaal des denkmalgeschützten Von-Vincke-Hauses am Domplatz 36. Das historische Münsterland-Fenster im Saal zeigt die Wappen der Gemeinden und Kreise vor der kommunalen Gebietsreform von 1972.

Der Regionalrat Münster tagt im Freiherr-vom-Stein-Sitzungssaal des denkmalgeschützten Von-Vincke-Hauses am Domplatz 36. Das historische Münsterland-Fenster im Saal zeigt die Wappen der Gemeinden und Kreise vor der kommunalen Gebietsreform von 1972. © Bezirksregierung Münster


14.12.2023
Von-Vincke-Haus: Regionalrat kann weiter am Domplatz tagen

Münster. Auch bei einer künftigen Nutzung des Freiherr-von-Vincke-Hauses in Münster als neuem Sitz des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen wird der Regionalrat Münster weiter an seinem traditionellen Sitzungsort tagen können. Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Professorin Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb, informierte den Ältestenrat des Regionalrats in dieser Woche über die bisherigen Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie.

„Der Regionalrat Münster möchte seinen angestammten Tagungsort im Freiherr-vom-Stein-Saal des denkmalgeschützten Von-Vincke-Hauses auch in Zukunft weiter nutzen. Dies wurde von der Verfassungsgerichtshof-Präsidentin ausdrücklich zugesagt. Die nun gefundene Lösung, dass der Saal multifunktional nutzbar sein und somit auch für die Sitzungen des Regionalrats zur Verfügung stehen wird, tragen wir daher konstruktiv mit“, so die Vorsitzende des Regionalrats, Bürgermeisterin Mechtild Schulze Hessing (Borken).

Um nun die bestgeeignete Lösung für eine bauliche Umgestaltung des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes sowie des Anbaus aus den 1920/1930er Jahren zu finden, bereitet der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) einen Architekturwettbewerb mit zwölf Teilnehmenden vor. Versendung und Auslobung des Wettbewerbs sind für Anfang 2024 vorgesehen, das Preisgericht soll dann im Sommer den besten Entwurf auswählen. Danach starten die Entwurfsplanungen, Genehmigungs- und Vergabeverfahren in enger Abstimmung mit den Denkmalbehörden.

Der Regionalrat ist für die Regionalplanung im Münsterland verantwortlich. Mit dem Regionalplan legt er die Ziele der Raumordnung für das Münsterland fest. Die Geschäftsstelle des Regionalrats ist bei der Bezirksregierung angesiedelt. Weiter berät der Regionalrat unter anderem über die strukturwirksamen Förderprogramme des Landes. Der Regionalrat Münster setzt sich aus 32 Mitgliedern zusammen. 17 von ihnen sind stimmberechtigt und vertreten die Kommunen des Bezirks im Münsterland. Die 15 beratenden Mitglieder werden aufgrund von Vorschlägen von Kammern, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden, Sport- und Naturschutzverbänden und Gleichstellungsstellen vom Regionalrat gewählt. Auch der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf und die kreisfreie Stadt Münster sind vertreten.

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