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Pressemitteilungen
13.12.2023
Planunterlagen für das Überschwemmungsgebiet Kinderbach liegen aus
Münster. Die Bezirksregierung Münster hat nach dem Wasserhaushaltsgesetz das Überschwemmungsgebiet für den Kinderbach von der Mündung in die Münstersche Aa bis Nienberge ermittelt. Die Planunterlagen dazu können ab dem 15. Dezember 2023 eingesehen werden. Sie liegen bis zum 22. Februar 2024 aus.
Bevor das ermittelte Überschwemmungsgebiet für den Kinderbach festgesetzt werden kann, werden nun die Planunterlagen öffentlich ausgelegt.
Die Planunterlagen sind in der Zeit vom 15. Dezember 2023 bis zum einschließlich 22. Februar 2024 im Internet auf der Seite der Bezirksregierung Münster unter dem folgenden Link veröffentlicht: https://www.o-sp.de/bezreg-muenster/
Für die Dauer der Auslegung liegen die Unterlagen zudem bei der von dem Vorhaben betroffenen Stadt Münster und bei der Bezirksregierung Münster aus.
Einwendungen können sowohl bei der Stadt Münster als auch bei der Bezirksregierung Münster bis zum 7. März 2024 erhoben werden.
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