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Gebäude am Domplatz

© Bezirksregierung Münster


11.12.2023
Domplatz 36: Einvernehmliche Lösung mit NRW-Verfassungsgerichtshof angestrebt

Münster. Erklärung des Regierungspräsidenten in der heutigen Sitzung des Regionalrats (11.12.2023) zur möglichen zukünftigen Nutzung der Liegenschaft Domplatz 36 in Münster:

„Das Land hat den Bauliegenschaftsbetrieb (BLB) beauftragt, eine Machbarkeitsstudie zur Nutzung des Gebäudes durch den NRW-Verfassungsgerichtshof durchzuführen. Hierüber hatte ich die Fraktionsvorsitzenden im Anschluss an die Sitzung des Regionalrats am 20. März 2023 informiert. Am 30. März 2023 fand dann eine Besichtigung des Gebäudes im Beisein von Vertreterinnen und Vertretern des Verfassungsgerichtshofs, der Staatskanzlei, des Finanzministeriums, des BLB und der Bezirksregierung statt. Über den aktuellen Stand der Dinge wird die Präsidentin des Gerichtshofs, Frau Professorin Barbara Dauner-Lieb, in der heutigen Sitzung des Ältestenrats berichten. Dies war seit langem so verabredet.

In der Sache ist anzumerken, dass es mir in enger Abstimmung mit der Vorsitzenden des Regionalrats, Frau Bürgermeisterin Mechthild Schulze Hessing, immer wichtig war, die Möglichkeit einer weiteren Mitnutzung des Freiherr-vom-Stein-Sitzungssaals durch den Regionalrat in die Prüfungen miteinzubeziehen. Hierüber bestand zwischen Frau Professorin Dauner-Lieb, die ich seit langem kenne, und mir stets Einigkeit. Wie schon in der Vergangenheit, verliefen die hierzu von Haus zu Haus geführten Gespräche stets freundschaftlich-kollegial, und, wie es dem zwischen Frau Professorin Dauner-Lieb und mir seit Jahren gepflegtem Umgang entspricht, auf Augenhöhe. Eine enge weitere Einbindung der Bezirksregierung hat Frau Professorin Dauner-Lieb ausdrücklich zugesagt.

Ich werde Sie gerne auch weiter engmaschig einbinden. Ich gehe im Übrigen nicht davon aus, dass Baumaßnahmen schon im kommenden Jahr beginnen werden, sodass sich kurzfristig für Sie nichts ändern wird.

Ich bin überzeugt, dass es gelingen wird, eine Lösung zu finden, die der Bedeutung des Verfassungsgerichtshofs gerecht wird, die Interessen des Regionalrats und der Bezirksregierung Münster angemessen wahrt, den Grundsätzen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung entspricht und die überdies einen städtebaulichen Akzent setzen wird.“

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