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28.11.2023
Erörterungstermin für den geplanten Bau der A52 vom Kreuz Essen-Nord bis Bottrop/Gladbeck

Münster/Bottrop. Im Planfeststellungsverfahren zum geplanten Bau der Autobahn 52 vom Autobahnkreuz Essen-Nord bis zur Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck hat die für das Verfahren zuständige Bezirksregierung Münster den Erörterungstermin festgesetzt:

Termin: Montag, 04.12.2023 bis Freitag 08.12.2023
Ort: Story Eventhouse, Ruhrölstr. 3, 46240 Bottrop
Zeit: Montag ab 9:30 Uhr, Dienstag bis Freitag ab jeweils 9:00 Uhr

Der Erörterungstermin dient dazu, vor der Entscheidung über die beantragte Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsverfahren alle entscheidungserheblichen Abwägungskriterien und Einwendungen aktuell und ergebnisoffen zu prüfen und die Beteiligten im Rahmen des Erörterungstermins erneut anzuhören.

Zu Beginn jedes Tages erfolgt eine allgemeine Information über das Planfeststellungsverfahren und den Erörterungstermin. Im Anschluss wird die Straßenplanung von der Antragstellerin, der Autobahn GmbH des Bundes, vorgestellt.

Am 4. Dezember 2023 werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erörtert.

Am 5. Dezember 2023 werden die privaten Einwendungen themenbezogen erörtert (zum Beispiel zu den Punkten Planrechtfertigung, Verkehrsprognose, Lärm und anderes).

Am 6. Dezember 2023 werden die Einwendungen Privater, die durch Grundstücksinanspruchnahme betroffen sind, erörtert.

Am 7. Dezember 2023 und 8. Dezember 2023 ist vorgesehen weitere Einwendungen Privater, die durch Grundstücksinanspruchnahme betroffen sind, sowie die Stellungnahmen der anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen zu erörtern.

Der Termin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind die Träger öffentlicher Belange, Betroffene und Beteiligte, die schriftlich zum Verfahren Stellung genommen haben. Medienvertreter können zum Termin zugelassen werden, wenn keiner der Anwesenden Einwände dagegen hat.

Zur zusätzlichen Information sind die detaillierte Tagesordnung, ein Informationsblatt zum Erörterungstermin sowie die Allgemeine Gegenäußerung der Vorhabenträgerin zu den Einwendungen im Internet auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster einzusehen und abrufbar:

Zum Verfahren allgemein: Ein Erörterungstermin dient innerhalb eines Planfeststellungsverfahrens dazu, das Vorhaben und seine Auswirkungen mit den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, den Trägern öffentlicher Belange und dem/der Vorhabenträger:in sachlich zu erörtern. Im Vordergrund stehen die Information über das Vorhaben und seine Auswirkungen sowie rechtliches Gehör für die Einwender:innen und für sie die Gelegenheit, ihre Bedenken persönlich zu erläutern und Anregungen zu geben. So soll eine tragfähige Grundlage für eine transparente Entscheidung geschaffen werden, die einen Ausgleich zwischen betroffenen öffentlichen und privaten Interessen anstrebt. Die Erörterung beinhaltet keine Entscheidung zur Sache. Diese ergeht nach Abwägung und Prüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt.

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