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Die Seestadthalle in Haltern wurde bis zum 30. September 2023 von der Bezirksregierung Münster als Notunterkunft genutzt. Nun möchte die Landesbehörde eine Zentrale Unterbringungseinrichtung auf einer Fläche am Lippsieker in Haltern errichten.

Die Seestadthalle in Haltern wurde bis zum 30. September 2023 von der Bezirksregierung Münster als Notunterkunft genutzt. Nun möchte die Landesbehörde eine Zentrale Unterbringungseinrichtung auf einer Fläche am Lippsieker in Haltern errichten. © Bezirksregierung Münster


26.10.2023
Haltern am See: Bezirksregierung informiert über Landeseinrichtungen für Geflüchtete

Münster. Nachdem sich der Rat der Stadt Haltern am See in seiner Sitzung vom 28.9.2023 mehrheitlich dafür ausgesprochen hat, der Bezirksregierung Münster am Lippspieker eine Fläche zur Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete (ZUE) für bis zu 400 Personen zur Verfügung zu stellen, hat die Bezirksregierung ihre Überlegungen gestern (25.10.2023) auf einer städtischen Informationsveranstaltung vorgestellt.

Regierungsvizepräsident Dr. Ansgar Scheipers betonte, dass in einer ZUE ein deutlich höherer Standard gelte, als in einer Notunterkunft, wie sie die Bezirksregierung bis Ende September in der Seestadthalle betrieben hatte und für deren vorübergehende Bereitstellung er sich noch einmal herzlich bedankte. Zum Betrieb einer ZUE gehören umfangreiche tagesstrukturierende Angebote (Deutschkurse, Sozialräume, Freizeitangebote etc.) sowie ein schulnahes Angebot für Kinder zur Vorbereitung auf das deutsche Schulsystem.

Nach der Ankunft in der Landeserstaufnahme und Erledigung notweniger Schritte in einer Erstaufnahmeeinrichtung (erkennungsdienstliche Erfassung, Gesundheitsuntersuchung, Impfangebot, Asylantragstellung etc.) ist eine ZUE in der Regel für die Dauer des Asylverfahrens der verpflichtende Wohnsitz für Geflüchtete. Das grundsätzliche Ziel in NRW ist, den Kommunen keine Geflüchteten zuzuweisen, deren Bleibeperspektive unklar ist, so Dr. Ansgar Scheipers: „Damit entlastet das Land die Kommunen von Unterbringungs- und Integrationskosten für Menschen, die nicht dauerhaft in Deutschland bleiben. Das Landessystem der Zentralen Unterbringung ist kein Widerspruch, sondern die Voraussetzung dafür, dass die dezentrale Unterbringung und Integration Bleibeberechtigter auf kommunaler Ebene auch weiterhin gelingen kann.“

Alle ZUEn in NRW werden als Gemeinschaftsunterkünfte (Unterbringung in Mehrbettzimmern) mit einer Vor-Ort-Versorgung der Geflüchteten durch Betreuungsdienste, Verpflegungsdienstleister und Sicherheitsdienste betrieben, in denen umfangreiche Unterstützungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote vorgehalten werden. Hinzu kommen die Sicherstellung einer medizinischen Akutversorgung, unabhängige Verfahrensberatungen und für Kinder ein freiwilliges schulnahes Angebot, das auf das deutsche Bildungssystem vorbereitet. Die maximale Aufenthaltsdauer in einer ZUE beträgt 24 Monate für Erwachsene, für Familien mit Kindern sind es nur sechs Monate. In der Praxis ist die Verweildauer jeweils deutlich kürzer.

Am Beispiel der von der Bezirksregierung bereits betriebenen Einrichtungen stellte der Regierungsvizepräsident dar, wie gemeinsam mit Betreuungsverband und Sicherheitsdienst eng mit örtlichen Ordnungs- und Polizeibehörden zusammenarbeitet werde. Für die Nachbarn und die Stadt werde ein professionelles Umfeldmanagement als fester Ansprechpartner etabliert. Gerne wolle die Bezirksregierung bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement einbinden.

Die Vorteile für die Stadt lägen in einer 1:1-Anerkennung der Einrichtungsplätze auf die Unterbringungsverpflichtung der Stadt, was für Haltern am See eine erhebliche Kostenersparnis und nicht zuletzt eine Entlastung des Wohnungsmarktes bedeute. Auch müssten die neun Grundschulen und die drei weiterführenden Schulen der Stadt keine weiteren Kinder von Geflüchteten aufnehmen, da diesen in der ZUE ein schulnahes Angebot gemacht werde.

Mit der Bereitschaft, Standort-Kommune einer ZUE zu werden, leiste Haltern am See einen wichtigen Beitrag in der Verantwortungsgemeinschaft von Land und Kommunen, auch künftig die Unterbringung von Menschen, die bei uns Schutz vor Krieg, Terror und Verfolgung suchen, zu bewältigen. „Dazu gehört, dass wir gemeinsam für die nötige Akzeptanz vor Ort werben. Das wollen wir gemeinsam mit der Stadt tun.“

Zum Hintergrund: Die Bezirksregierung Münster hält in ZUEn und NUn aktuell 4.500 Plätze aktiv und 650 Plätze Stand-by vor. Da – wie auch mit der Aufgabe der Seestadthalle – nach und nach NU-Plätze durch besser ausgestattete ZUE-Plätze ersetzt werden sollen und immer mehr Flüchtlinge aufgenommen werden müssen, fehlen perspektivisch im Regierungsbezirk Münster mind. 2.400 Plätze. Die Bezirksregierung Münster ist daher im Gespräch mit allen Städten und Gemeinden im Regierungsbezirk, um weitere Unterbringungsplätze zu schaffen.

Die bis zum 30. September 2023 von der Bezirksregierung Münster in der Seestadthalle betriebene NU ist bereits freigezogen und wird nach Abschluss der notwenigen Rückbau-Arbeiten Ende Oktober an die Stadt zurückgegeben. Die Stadt beabsichtigt, die Halle passend zur kälteren Jahreszeit dann wieder für die ursprüngliche Nutzung durch den Vereins- und Schulsport zur Verfügung zu stellen.

 

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