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Bescheidübergabe_: v.l. Regierungspräsident Andreas Bothe, Geschäftsführerin Dr. Martina Fleßner und Dr. Franz Waldmann vom Schloss Senden e.V. bei der Bescheidübergabe in Münster

Bescheidübergabe_: v.l. Regierungspräsident Andreas Bothe, Geschäftsführerin Dr. Martina Fleßner und Dr. Franz Waldmann vom Schloss Senden e.V. bei der Bescheidübergabe in Münster © Bezirksregierung Münster


26.10.2023
Bezirksregierung Münster bewilligt Denkmalförderung für Schloss Senden

Münster/Senden. Regierungspräsident Andreas Bothe hat gestern (25. Oktober) einen Förderbescheid über 694.848 Euro im Rahmen der Denkmalförderung für das Schloss Senden übergeben. Um das besondere historische Erbe in Senden zu schützen und den Kulturstandort zu erhalten hat die Bezirksregierung Münster nun Mittel für die Sanierung des bedeutsamen Baudenkmals und den regionalen Geschichtsort bewilligt.

„Ich freue mich sehr, Ihnen heute diesen Förderbescheid für dieses wichtige Sanierungsprojekt im Regierungsbezirk persönlich übergeben zu dürfen. Durch Denkmalschutz und Denkmalpflege bewahren wir auch gleichzeitig unsere Kultur und unsere Geschichte“, sagte Regierungspräsident Andreas Bothe bei der Bescheidübergabe am Domplatz in Münster.

Mit Hilfe der Fördermittel soll das Dach und die Fassade des Herrenhauses, des Verbindungsganges zum Treppenturm und des Treppenturmes selbst saniert werden. Das ursprünglich stark baufällige Schloss Senden wurde 2015 von dem gemeinnützigen Verein Schloss Senden e.V. übernommen und wird seitdem mit hohem ehrenamtlichen Engagement saniert. Das umfangreiche Projekt wurde bereits mehrfach durch Landes- und Bundesmittel unterstützt, sodass bereits wichtige Etappenziele zur Sicherung des umfangreichen Gebäudeensembles erreicht werden konnten.

Das Schloss Senden

Das Schloss Senden © Verein Schloss Senden e.V.

Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten für die Sanierung von Schloss Senden liegen bei 909.695 Euro. Die Gesamtzuwendung in Höhe von 694.848 Euro wurde durch die Bezirksregierung Münster bewilligt. Davon stammen 454.848 Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Die übrigen 240.000 Euro kommen aus dem Denkmalförderprogramm 2023 des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

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