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ZUE Schöppingen

© Bezirksregierung Münster


25.10.2023
Schöppingen: Bezirksregierung informiert über Chancen einer Landeseinrichtung für Geflüchtete

Münster. Soll die Gemeinde Schöppingen (Kreis Borken) zur schnelleren Erschließung eines geplanten Baugebietes ab 2024 dauerhaft mehr Flüchtlinge auf eigene Kosten unterbringen oder einer vorübergehenden Verlängerung der Landeseinrichtung für Geflüchtete auf dem früheren Kasernen-Areal an der Berliner Straße zustimmen? Darum ging es gestern (24.10.2023) in einer Bürgerversammlung, in der die Gemeinde über die Alternativen und ihre jeweiligen Konsequenzen informierte.

In der Bürgerversammlung dankte Regierungsvizepräsident Dr. Ansgar Scheipers den Schöppingerinnen und Schöppingern, dem Rat und Bürgermeister Franz-Josef Franzbach für die jahrzehntelange enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Unterbringung Geflüchteter. „Die Herausforderungen, vor denen wir gemeinsam stehen, hat niemand vorhersehen können. Sie rechtfertigen es nicht nur, sie gebieten es geradezu, im Interesse des Landes, der Gemeinde und letztendlich der flüchtenden Menschen, einen vorübergehenden Weiterbetrieb der Einrichtung ernsthaft zu prüfen“, so der Regierungsvizepräsident.

Scheipers warb dafür, die Nutzung der Landeseinrichtung mittelfristig fortzusetzen und die derzeitige Notunterkunft für diesen Zeitraum wieder auf den Standard einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) anzuheben. Dazu werde das Land die Bestandsgebäude ertüchtigen und Betreuungsangebote ausbauen. Die Vorteile für die Gemeinde lägen in einer 1:1-Anerkennung der Einrichtungsplätze auf die Unterbringungsverpflichtung der Gemeinde, was für Schöppingen eine erhebliche Kostenersparnis und Entlastung des Wohnungsmarktes bedeute. Auch müssten die einzige Grundschule der Gemeinde sowie die Sekundarschule Horstmar-Schöppingen keine weiteren Kinder von Geflüchteten aufnehmen, da diesen in der ZUE ein schulnahes Angebot gemacht werde.

Für die Nachbarn und die Gemeinde werde ein professionelles Umfeldmanagement als feste Ansprechpartnerin etabliert. Gerne wolle die Bezirksregierung bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement einbinden. Beim Betrieb der ZUE arbeiteten die Bezirksregierung sowie Sicherheitsdienst und Betreungsverband eng mit örtlichen Ordnungs- und Polizeibehörden zusammen, „so wie wir das mit Ihnen seit vielen Jahren immer vertrauensvoll und sehr erfolgreich getan haben“, so Dr. Ansgar Scheipers: „Bis zu der geplanten baulichen Erschließung möchten wir gerne Ihre Mieter bleiben.“

Zum Hintergrund: Die Landeseinrichtung mit aktuell 496 Notunterkunftsplätzen hatte im Jahr 1992 ihren Betrieb aufgenommen. 2016 übernahm die Bezirksregierung Münster die Verantwortung für die Landeseinrichtung, die nach mehrmaligen Verlängerungen am 31. Dezember 2021 geschlossen worden war. Mit Beginn des Ukraine-Kriegs stimmte die Gemeinde Schöppingen einer neuerlichen Nutzung als Flüchtlingsunterkunft bis längstens zum 31. Dezember 2023 zu. Dauerhaft will die Gemeinde nach dem Auslaufen der Landeseinrichtung ein neues Baugebiet auf dem von ihr inzwischen erworbenen Gelände erschließen.

Die Bezirksregierung Münster ist im Gespräch mit allen Städten und Gemeinden im Regierungsbezirk, um aufgrund der hohen Ankunftszahlen weitere Unterbringungsplätze sowohl für ukrainische Kriegsflüchtlinge als auch für Asylbewerber:innen zu schaffen. Die Landeseinrichtungen entlasten die Gemeinden während des Asylverfahrens und dienen dem Ziel, nur anerkannte Asylbewerber:innen kommunal zuzuweisen.

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