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13.09.2023
Erörterungstermin für die Anpassung der Leitungseinführung in die Umspannanlage Pöppinghausen beendet

Münster/Castrop-Rauxel. Nach zwei Tagen ist der Erörterungstermin (EÖT) zum Planfeststellungsverfahren zur geplanten Anpassung der Leitungseinführung in die Umspannanlage Pöppinghausen gestern Abend (12. September) in Castrop-Rauxel zu Ende gegangen.

In dem Verfahren geht es um eine 380-kV-Einführung in die Umspannanlage Pöppinghausen mit einem abschnittweisen Ersatzbau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Mengede nach Pöppinghausen, einem Ersatzneubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Pöppinghausen nach Pkt. Emscher sowie um die Anpassung und Änderung weiterer bestehender Leitungen.

Insgesamt sind zu dem Verfahren 26 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und 43 Einwendungen Privater eingegangen.

Nachdem es am Montag (11. September) zunächst um die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Umwelt- und Naturschutzverbände sowie um Einzelerörterungen der Einwendungen Privater, die durch geplante Grundstücksinanspruchnahmen neu betroffen sind, ging, wurde der EÖT am Dienstag dieser Woche mit der themenbezogenen Erörterung der Einwendungen Privater fortgesetzt. Thematisch ging es dabei um die Planrechtfertigung, Trassenalternativen, Immissionen sowie den Natur- und Artenschutz. Diskutiert wurde dabei insbesondere der alternative Vorschlag der Leitungseinführung in die Umspannanlage Pöppinghausen, den die Bürgerinitiative „Nicht über unseren Köpfen“ konzipiert hat.

An beiden Tagen war der EÖT bei allen Beteiligten von einer sachlichen und konstruktiven Diskussion, die von der Bezirksregierung Münster als die für das Verfahren zuständige Behörde moderiert wurde, geprägt.

Im Rahmen des EÖT wurden Informationen über das Vorhaben und seine Auswirkungen ausgetauscht. Die Einwender:innen bekamen rechtliches Gehör und hatten umfangreich Gelegenheit, ihre Bedenken persönlich zu erläutern und Anregungen zu geben. So wurde eine tragfähige Grundlage für eine transparente Entscheidung geschaffen, die einen Ausgleich zwischen betroffenen öffentlichen und privaten Interessen anstrebt.

Die im Laufe des Termins gewonnenen Informationen werden im Nachgang nun mit in die Entscheidung der Bezirksregierung Münster über den Antrag zur Anpassung der Leitungseinführung in die Umspannanlage Pöppinghausen einfließen. Wann eine Entscheidung getroffen wird, kann momentan zeitlich noch nicht eingeschätzt werden.

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