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08.09.2023
Erörterungstermin für Anpassung der Leitungseinführung in die Umspannanlage Pöppinghausen

Münster/Castrop-Rauxel. Im Planfeststellungsverfahren zur geplanten Anpassung der Leitungseinführung in die Umspannanlage Pöppinghausen hat die für das Verfahren zuständige Bezirksregierung Münster den Erörterungstermin festgesetzt:

Termin:     Montag, 11.09.2023 bis Dienstag 12.09.2023

Ort:            Stadthalle Castrop-Rauxel,

               Europaplatz 6-10, 44575 Castrop-Rauxel

Zeit:          Montag ab 09:30 Uhr, Dienstag ab 09:00 Uhr

Der Erörterungstermin dient dazu, vor der Entscheidung über die beantragte Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsverfahren alle entscheidungserheblichen Abwägungskriterien und Einwendungen aktuell und ergebnisoffen zu prüfen und die Beteiligten im Rahmen des Erörterungstermins erneut anzuhören.

Es wird über das Planfeststellungsverfahren informiert und die Vorhabenplanung wird von der Antragstellerin, der Amprion GmbH, vorgestellt. Erörtert werden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sowie die Einwendungen Privater.

Der Termin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind die Träger öffentlicher Belange, Betroffene und Beteiligte, die schriftlich zum Verfahren Stellung genommen haben. Medienvertreter:innen können zum Termin zugelassen werden, wenn keiner der Anwesenden Einwände dagegen hat.

Zur zusätzlichen Information sind die detaillierte Tagesordnung, ein Informationsblatt zum Erörterungstermin sowie die Stellungnahme der Vorhabenträgerin zu dem wesentlichsten Inhalt der allgemeinen Einwendungen im Internet auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter dem folgenden Link einzusehen und abrufbar:

Zum Verfahren:

Ein Erörterungstermin dient innerhalb eines Planfeststellungsverfahrens dazu, das Vorhaben und seine Auswirkungen mit den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, den Trägern öffentlicher Belange und dem/der Vorhabenträger:in sachlich zu erörtern. Im Vordergrund stehen die Information über das Vorhaben und seine Auswirkungen sowie rechtliches Gehör für die Einwender:innen und für sie die Gelegenheit, ihre Bedenken persönlich zu erläutern und Anregungen zu geben. So soll eine tragfähige Grundlage für eine transparente Entscheidung geschaffen werden, die einen Ausgleich zwischen betroffenen öffentlichen und privaten Interessen anstrebt. Die Erörterung beinhaltet keine Entscheidung zur Sache. Diese ergeht nach Abwägung und Prüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt.

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