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Pressemitteilungen
04.09.2023
Neue Service-Zeiten für die Erteilung von Apostillen und Beglaubigungen
Münster. Die Bezirksregierung Münster beglaubigt öffentliche, im Regierungsbezirk Münster ausgestellte Urkunden, die für den Gebrauch im Ausland bestimmt sind. Beglaubigt wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und die Echtheit des Siegels bzw. Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.
Es besteht die Möglichkeit, die benötigen Urkunden auf dem Postweg oder nach persönlicher Vorsprache für das Ausland beglaubigen zu lassen. Persönliche Vorsprachen sind ab sofort nur nach vorheriger Terminabsprache innerhalb der folgenden Sprechtage möglich: Montags und mittwochs von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr sowie von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
Das Service-Telefon (0251/411-3103) ist montags bis mittwochs sowie freitags von 8:30 Uhr bis 10:00 Uhr und donnerstags in der Zeit von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr erreichbar.
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