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Die Erörterung im Planfeststellungsverfahren zur Reaktivierung der Schienenpersonennahverkehrs-Strecke zwischen Sendenhorst und Münster (WLE-Strecke) wird noch bis einschließlich Freitag in der Halle Münsterland in Münster fortgesetzt.

Die Erörterung im Planfeststellungsverfahren zur Reaktivierung der Schienenpersonennahverkehrs-Strecke zwischen Sendenhorst und Münster (WLE-Strecke) wird noch bis einschließlich Freitag in der Halle Münsterland in Münster fortgesetzt. © Bezirksregierung Münster


28.08.2023
Erörterung im Planfeststellungs­verfahren zur WLE-Strecke gestartet

Münster. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Reaktivierung der Schienenpersonennahverkehrs-Strecke zwischen Sendenhorst und Münster (WLE-Strecke) hat am Montag (28. August 2023) der Erörterungstermin in der Halle Münsterland begonnen. In dem Verfahren geht es um die Reaktivierung einer etwa 21 Kilometer langen Bahnstrecke, auf der der regelmäßige Personenverkehr Ende September 1975 eingestellt worden war. Am ersten Tag wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Naturschutzvereinigungen erörtert. An dem Termin nahmen 25 Vertreter öffentlicher Belange und der Naturschutzverbände sowie 5 private Einwender:innen teil. Insgesamt sind zu dem Verfahren bei zwei öffentlichen Auslegungen 2020 und 2022 68 Stellungnahmen und rund 400 Einwendungen eingegangen. Die Erörterung wird morgen (29. August 2023) ab 9 Uhr fortgesetzt, dann werden themenbezogene Einwendungen von Privatpersonen erörtert.

Zum Verfahren: Ein Erörterungstermin dient innerhalb eines Planfeststellungsverfahrens dazu, das Vorhaben und seine Auswirkungen mit den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, den Trägern öffentlicher Belange und dem Vorhabenträger sachlich zu erörtern. Im Vordergrund stehen die Information über das Vorhaben und seine Auswirkungen sowie rechtliches Gehör für die Einwender:innen und für sie die Gelegenheit, ihre Bedenken persönlich zu erläutern und Anregungen zu geben. So soll eine tragfähige Grundlage für eine transparente Entscheidung geschaffen werden, die einen Ausgleich zwischen betroffenen öffentlichen und privaten Interessen anstrebt. Die Erörterung beinhaltet keine Entscheidung zur Sache. Diese ergeht nach Abwägung und Prüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt.

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