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Bürgerdialog im großen Sitzungssaal des Kreishauses in Borken mit Vertretern der Bezirksregierung.

Bürgerdialog im großen Sitzungssaal des Kreishauses in Borken mit Vertretern der Bezirksregierung. © Bezirksregierung Münster


15.08.2023
Lehrkräfte-Abordnungen im Regierungsbezirk: „Bildungsgerechtigkeit für alle“

Münster/Borken. Aus Sicht der Bezirksregierung Münster sind die Maßnahmenbündel des „Handlungskonzepts Unterrichtsversorgung“ aus dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen ein großer Erfolg. Unter anderem mit dem Verfahren der Lehrkräfte-Abordnungen sei es gelungen, in einem solidarischen Schulsystem regionale Bildungsarmut zu bekämpfen, so Regierungspräsident Andreas Bothe am Montag (14.8.2023) in Borken: „Das Recht auf Erziehung, Bildung und individuelle Förderung gilt für alle. Deshalb muss es auch Bildungsgerechtigkeit für alle geben.“

Der Regierungspräsident sprach auf einer Bürgerdialog-Veranstaltung im Kreishaus Borken, zu der die Kreistagsfraktionen von UWG, Grünen und SPD eingeladen hatten. Regierungspräsident Bothe betonte, dass das Verfahren von einer großen Solidarität der Schulamtsbezirke untereinander getragen und durch das Miteinander der einzelnen Disziplinen (darunter die schulfachlichen Dezernate der Bezirksregierung, Personalvertretungen, Schulaufsichten, Dezernat für Unterrichtsversorgung etc.) erreicht wurde. So sei es gelungen, für das Schuljahr 2023/24 die Personalausstattung auch in notleidenden Schulamtsbezirken auf annähernd 90 Prozent zu heben.

Vertreter:innen der Bezirksregierung erläuterten vor den Besucher:innen des Bürgerdialogs noch einmal das mehrstufige Verfahren der Lehrkräfte-Abordnungen, das bereits im April mit intensiver Kommunikation begonnen hatte. Insgesamt waren lediglich 2,8 Prozent der Lehrkräfte im Kreis Borken betroffen. „Davon unabhängig haben wir Verständnis, dass gerade Eltern ein erhöhtes Informationsbedürfnis haben. Wir sind schließlich selbst alle Eltern“, so Andreas Bothe. Umso wichtiger sei daher der Dialog in den betroffenen Schulgemeinschaften über die Schulleitungen mit den gewählten Elternvertretern der Schulpflegschaften sowie über die Schulämter mit den Kommunen als zuständigen Schulträgern. Beides werde weiter fortgesetzt.

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