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Pressemitteilungen
12.06.2023
Betriebszeiten am Flughafen Dortmund bleiben unverändert
Münster/Dortmund. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hatte im Januar 2022 entschieden, dass die Genehmigung der Betriebszeiten nach 22 Uhr am Flughafen Dortmund rechtswidrig und nicht vollziehbar ist, da Lärmschutzbelange unzureichend begründet und festgestellt worden seien. Zugleich hatte das OVG ausdrücklich zugelassen, dass die Begründungsfehler in einem ergänzenden Verfahren behoben werden könnten.
Gegen dieses Urteil hatte die Flughafen Dortmund GmbH einen Antrag auf Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht gestellt, der jetzt abgelehnt wurde.
Da der Flughafen Dortmund im letzten Jahr erneut ein ergänzendes Verfahren bei der Bezirksregierung beantragt hatte, wurde dieses Verfahren nunmehr abgeschlossen. Die Genehmigung wurde - wie vom OVG Münster verlangt - hinsichtlich der Begründung ergänzt, bleibt jedoch sonst unverändert. Wie bislang sind demnach bis 23 Uhr vier planmäßige Landungen und vereinzelt Verspätungen bis 23:30 Uhr erlaubt.
Die luftrechtliche Änderungsgenehmigung ist an dieser Stelle einsehbar:
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