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ZUE Schöppingen

© Bezirksregierung Münster


28.02.2023
Flüchtlingsunterbringung: Ehemalige ZUE Schöppingen geht in die Verlängerung

Schöppingen/Münster. Die Bezirksregierung Münster kann die ehemalige Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes (ZUE) in Schöppingen zur Aufnahme von Geflüchteten noch bis zum 31. Dezember 2023 weiterbetreiben. Das hat der Gemeinderat in seiner gestrigen Sitzung (27. Februar 2023) einstimmig beschlossen. Regierungsvizepräsident Dr. Ansgar Scheipers, der an der Sitzung teilnahm, dankte dem Rat und Bürgermeister Franz-Josef Franzbach für die Fortsetzung der langjährigen vertrauensvollen Zusammenarbeit. Die Bezirksregierung werde auch mit allen anderen Standort-Kommunen von Unterbringungseinrichtungen und Notunterkünften des Landes ergebnisoffen über die Möglichkeit von Nutzungsverlängerungen sprechen, da sich weiter hohe Ankunftszahlen von Geflüchteten abzeichneten, so der Regierungsvizepräsident.

Die frühere ZUE Schöppingen hatte ursprünglich im Jahr 1992 ihren Betrieb aufgenommen und wurde zunächst durch die Bezirksregierung Arnsberg betrieben. 2016 übernahm die Bezirksregierung Münster die Verantwortung für die Landeseinrichtung. 2016 und 2019 war der Betrieb der ZUE jeweils verlängert worden und zum Jahresende 2021 nach 30 Jahren geschlossen worden. Mit Beginn russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wurden die Unterbringungsplätze in Schöppingen reaktiviert. Die Gesamtkapazität beträgt der Notunterkunft beträgt 488 Plätze. Aufgrund der aktuellen Zugangssituation im Land ist eine Belegung sowohl mit Ukrainern als auch Asylsuchenden vorgesehen. Insgesamt hält die Bezirksregierung Münster an verschiedenen Standorten im Regierungsbezirk aktuell 3870 Unterbringungsplätze für Asylsuchende und 1820 für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine vor.

Weitere Unterbringungsplätze sind in Planung. Für den Kapazitätsaufbau muss die Bezirksregierung individuell nach geeigneten Grundstücken und Gebäuden suchen. Da der Bau einer ZUE vom Planverfahren bis zur Fertigstellung einen langen Zeitraum in Anspruch nimmt, liegt der Fokus der Suche auch auf Gebäuden, die durch Umbaumaßnahmen ertüchtigt werden können, um mittelfristig weitere Plätze zu schaffen. Unterkunftsplätze in Landeseinrichtungen werden den Standort-Kommunen auf ihre Unterbringungs-Verpflichtung angerechnet und entlasten die Gemeinden bei sozialer Begleitung, Beschulung und weiteren Themen.

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